Kündigung vor Mitgliedsschaftsbeginn (Fitnessstudio)

20. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Quaniboy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung vor Mitgliedsschaftsbeginn (Fitnessstudio)

Hallo,

ich habe mich am 02.10.16 (Trainingsbeginn) bei einem Fitnessstudio angemeldet für einen 18 Monaten Vertrag. Da das Studio aber eine Herbstaktion hat, gab es 3 Monaten kostenlosem Training und der Mitgliedschaftsbeginn verschiebt sich erst auf dem 01.01.2017...

Jetzt habe ich einen anderen Fitnessstudio gefunden, der nicht nur näher ist sondern auch nur 12 Monaten Vertrag hat.
Meine Frage wäre jetzt, ob ich durch eine schriftliche Kündigung noch aus dem Vertrag rauskomme, da der Mitgliedschaftsbeginn eben erst ab dem 01.01.2017 ist.

Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

IMO nicht, denn die Kündigungsfrist wird ja eindeutig sein.
Daß man grundsätzlich schon vor Beginn der Kündigungsfrist kündigen kann, hat dafür keine Relevanz. Das *Ende* der Kündigungsfrist ist letztlich maßgeblich für die Vertragslaufzeit ("Kündigung zum ... mit Frist von ... Wochen/Monaten").

Sofern man also nicht über Widerrufsrecht (falls Fernabsatz) etwas erreichen kann...

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
ich habe mich am 02.10.16 (Trainingsbeginn) bei einem Fitnessstudio angemeldet für einen 18 Monaten Vertrag.

Und auch Leistungen in Anspruch genommen ?
Zitat:
Da das Studio aber eine Herbstaktion hat, gab es 3 Monaten kostenlosem Training und der Mitgliedschaftsbeginn verschiebt sich erst auf dem 01.01.2017...

Und die kostenlose Leistung gab es auch ohne Mitgliedschaft ? Sicher nicht, sondern nur für begründete Mitgliedschaften.
Steht da wirklich "Mitgliedschaftsbeginn" oder Pflicht zur Beitragszahlung ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Quaniboy):
Meine Frage wäre jetzt, ob ich durch eine schriftliche Kündigung noch aus dem Vertrag rauskomme,

Woher sollen wir das - ohne Kenntiss darüber was genau Du zu dem Thema vertraglich vereinbart hast - wissen?

Da können wir allenfalls ein wenig im Nebel stochern ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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