Kündigung wegen Attest

28. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
cuckma
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Attest

Mrs. Sporty hat meine außerordentliche Kündigung wegen eines Attests bis auf Weiteres nicht anerkannt und bietet mir lediglich eine Ruhung von einem Monat an-den Oktobermonat 2019 würde ich dann beitragsfrei erhalten, da sich der Monat an die abgeschlossene Vertragszeit anschließen würde. Das Attest entstand und beruht auf eine Diagnose, die Sie ja gar nicht wissen können.
Außerdem drohen Sie mir bei Kündigung der Einzugsermächtigung die gesamte Restlaufzeiit in einer Summe in Rechnung zu stellen.
Zitat:" Bitte beachten Sie, dass wir den Beitrag für November bereits unserer Bank übermittelt haben und der Einzug der Lastschrift somit nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Eventuelle Gebühren für Rücklastschriften sind von ihnen zu tragen."

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn der Arzt dir bestätigt, dass es unmöglich ist, das Studio weiterhin zu nutzen, dann ist das so. Dann kann das Studio sich meinem Wissen nach auch nicht dagegen wehren.
Einfach nichts mehr bezahlen.

Ich würde denen schreiben, dass man an der fristlosen Kündigung fest hält und dass man Ende November eine Rücklastschrift veranlasst, wenn sie bis dahin die zu viel eingezogene Gebühr nicht erstattet haben.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn der Arzt dir bestätigt, dass es unmöglich ist, das Studio weiterhin zu nutzen, dann ist das so.

Nö.
Es ist ja bekannt, das es auch Atteste gibt die - sagen wir mal "angepasst" bzw. "übertrieben" sind.



Zitat (von mepeisen):
Dann kann das Studio sich meinem Wissen nach auch nicht dagegen wehren.

Klar können die das.
Als erstes kommt mal das ganze Inkasso mit den üblichen Drohungen, dann der Anwalt mit noch mehr Drohungen. Die hoffen auf den Erfolg der üblichen Zermürbungstaktik.
Und wenn das Studio ganz überzeugt ist, dann klagen die auch vor Gericht. Da wird dann festgestellt, ob die Zahlung berechtigt verweigert wurde oder nicht.

Umzug ist ja schon länger kein Grund mehr aus solchen Verträgen auszusteigen, mal sehen ob das bei gesundheitlichen Problemen bald auch so gesehen wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Es ist ja bekannt, das es auch Atteste gibt die - sagen wir mal "angepasst" bzw. "übertrieben" sind.

Ich unterstelle natürlich, dass auch eine entsprechende Erkrankung vorliegt.

Zitat:
Umzug ist ja schon länger kein Grund mehr aus solchen Verträgen auszusteigen, mal sehen ob das bei gesundheitlichen Problemen bald auch so gesehen wird.

Dann müssten sich insbesondere die Richter am BGH um 180 Grad drehen. Nicht dass so etwas noch nie vorgekommen wäre. Aber bis das passiert ist die Rechtsprechung eindeutig. Es gibt immer ein Sonderkündigungsrecht bei entsprechenden vorliegenden Verletzungen/ Erkrankungen und einem entsprechenden Attest eines Arztes zur Nicht-Nutzung eines Studios.

-- Editiert von mepeisen am 29.10.2017 07:24

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Aber bis das passiert ist die Rechtsprechung eindeutig.


Ja, wenn es sich dabei um eine auf Dauer angelegte Erkrankung / Behinderung handelt, und die weitere Nutzungsmöglichkeit ausschließt, ist die Rechtsprechung dazu recht einheitlich.

Wenn die Erkrankung aber nur von begrenzter Dauer ist, oder aber trotz Erkrankung eine weitere Nutzung möglich ist, besteht i.d.R. kein Sonderkündigungsrecht.

Berry

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es bringt doch nichts, zu unterstellen, dass hier der Arzt ein Attest ausstellt, was inhaltlicher Blödsinn ist und mir einfach deswegen zu unterstellen, dass meine Antwort nicht stimmt.

Da könntest du bei jeder Frage immer irgendwelche Straftaten unterstellen, nur um den diskutierten Fall total zu verändern (also ich vermute mal, dass ein völlig unsinniges Attest zur Kündigung in Richtung Betrug gehen würde).

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#6
 Von 
cuckma
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich stelle mir halt aber auch die Frage, was für Kosten auf mich zukommen würden, würde ich einen Anwalt beauftragen und muss ja da abwägen.
Der Verbraucherschutz sagt z.b. auch:
"Das Fitnessstudio kann ihnen daher in seinen AGB anbieten, den Vertrag für die Dauer der kurzzeitigen Sportunfähigkeit zu unterbrechen. Wahrend der Unterbrechung müssen Sie von der Zahlung des Trainingsentgeltes befreit werden. An der Laufzeit ihres Vertrages ändert sich in diesem Fall nichts. Eine Klausel, wonach sich der Vertrag um die ausgesetzten Monate verlängert, ist nach Auffassung einiger Gerichte unwirksam."

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Es bringt doch nichts, zu unterstellen, dass hier der Arzt ein Attest ausstellt, was inhaltlicher Blödsinn ist und mir einfach deswegen zu unterstellen, dass meine Antwort nicht stimmt.

1. niemand hat was von einem Attest geschrieben das inhaltlicher Blödsinn ist, so doof wäre kaum ein Arzt. Aber ein Arzt hat auch eine gewisse diagnostische Freiheit was die Beurteilung der Sportfähigkeit angeht. Und da kann es durchaus passieren das er das zu pessimistisch sieht. Insbesondere wenn der Patient das gerne zu seinem Vorteil hätte.
Habe einen Bekannten der bekam erst beim 3. Arzt das Attest in gewünschter Schwere.
2. Die Antwort impliziert, das das Attest die endgültige Entscheidung ist. Das dem nicht so ist, sollte Dir doch bekannt sein.



Zitat (von cuckma):
Das Fitnessstudio kann ihnen daher in seinen AGB anbieten, den Vertrag für die Dauer der kurzzeitigen Sportunfähigkeit zu unterbrechen.

Ja, ist halt die große Frage, ist es jetzt eine kurzzeitige Sportunfähigkeit oder nicht?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von cuckma):
Eine Klausel, wonach sich der Vertrag um die ausgesetzten Monate verlängert, ist nach Auffassung einiger Gerichte unwirksam."


Das ist der Knackpunkt. "Einige Gerichte" sind halt nicht alle und nicht zwangsläufig "Ihr" Gericht. Damit bleibt der Ausgang weiterhin offen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 25x hilfreich)

Was mich ja wundert ist, dass der Vertrag gerade erst abgeschlossen wurde und die TE max einen oder zwei Monate in dem Studio "trainiert" hat.

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#10
 Von 
cuckma
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe einen Tag Probetraining gemacht, dabei der Trainerin meine gesundheitlichen Probleme berichtet und das ich in Behandlung bin.
Nach dem Training hatte ich Schmerzen und schlimmere Probleme, deshalb bei meinem Orthopäden-der mir dann das Attest ausstellte.

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#11
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Ich habe einen Tag Probetraining gemacht, dabei der Trainerin meine gesundheitlichen Probleme berichtet und das ich in Behandlung bin.


Und bevor man das erste mal ein Probetraining macht, unterschreibt man gleich einen Vertrag mit Mindestlaufzeit?

Also diese körperlichen Probleme traten urplötzlich auf und waren absolut nicht vorhersehbar? War das Ihr erster Besuch in einem Studio?

Genau diese Fragen würden nämlich bei einem Prozess aufkommen...

Grüße
PP

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