Kündigung wird nicht akzeptiert

15. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Konmar2012
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wird nicht akzeptiert


Hallo hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Seit November 2016 habe ich im Fitnesstudio gekündigt (123recht.net Tipp: Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) aus gesundheitlichen Gründen.
Jedoch akzeptiert das Fitnesstudio mein Attest nicht. Ich bekomme nur eine Kündigungsbestätigung bei Vertragsabschluss in einem Jahr.Also habe ich das Geld jeden Monat zurück gebucht aus mein Konto.
Seit dem gekomme ich nur Rechnungen.
Danach hatte ich ihnen noch einmal ein Brief geschrieben dass ich ihnen verbiete Geld von meinem Konto einziehen und dies haben Sie auch gemacht. Unter anderem stand im Brief drin, dass ich endlich eine Kündigungsbestätigung haben möchte und wenn dies nicht klappt würde ich einen Anwalt einschalten.
Nach einem Monat hatte ich immer noch keine Antwort erhalten bis vor einer Woche eine Mahnung kam mit Drohung wenn ich nicht das Geld überweise wird Inkasso Verfahren eingeleitet.
Habe dann das Fitnesstudio angerufen und die haben wir eine Email-Adresse von einem Anwalt der für das Fitnesstudio zuständig ist gegeben.
Habe ihn schon öfters eine E-Mail geschickt bis jetzt leider ohne Erfolg.
Ich habe nächsten Monat eine Op und ich wollte eigentlich mit der Sache abschließen.
Nur jetzt weiß ich leider nicht mehr weiter.
Könnt ihr mir ein paar Tipps geben was ich machen soll?

Bin froh um jede Antwort




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Hi,

Dir geht es offensichtlich um eine fristlose Kündigung eines laufenden Vertrages wegen Krankheit.

Die vorzeitige Vertragsaufhebung akzeptiert der Vertragspartner nicht. Er hat Dir aber die Vertragslösung zum nächstmöglichen ordentlichen Termin bestätigt.

Nicht jeder Umstand, der dem persönlichen Bereich zuzuordnen ist, rechtfertigt eine vorzeitige Vertragsauflösung.

Wir kennen weder die Erkrankung, noch deren Schwere und voraussichtliche Dauer und wissen auch nicht, ob diese Erkrankung schon bei Vertragsabschluss vorlag. Auch wissen wir nicht, was genau in dem Attest stand. Von daher wird keiner beurteilen können, ob die Einschätzung des Studios einer gerichtlichen Prüfung stand hält.

Da nur Dir alle Umstände und auch die Bedingungen des Studios bekannt sind, wirst auch nur Du einschätzen können, ob du bei einem gerichtlichen Mahnverfahren Erfolg haben wirst.

Berry

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