Kündigung zum?

27. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
rower
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung zum?

Kündigung zum?
Mein Stromanbieter hat die Absicht, die Preise ab dem 20.09.2022 zu erhöhen.
Ich habe die Absicht, vom Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen.
Muss ich schreiben:
Ich Kündige zum 19.09.2022
oder
Ich Kündige zum 20.09.2022

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120105 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von rower):
vom Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen.

Der Wortlaut dieses Sonderkündigungsrechtes ist welcher?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von rower):
Ich habe die Absicht, vom Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen.


Und Du hast einen alternativen Anbieter, der billiger ist?

Zitat (von rower):
Muss ich schreiben:
Ich Kündige zum 19.09.2022
oder
Ich Kündige zum 20.09.2022


Wenn das Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Preiserhöhung ausgeübt werden kann, dann musst Du zum 19.09.2022 kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

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