Hallo,
Ich habe Januar 2013 meinen Vertrag bei dem Telefon- und Internetanbieter Vodafone fristgerecht gekündigt und eine Bestätigung zum 17.10.2014 bekommen. In welcher Form weiß ich nicht mehr, da ich aber keine Email und keinen Brief finde, glaube ich, dass die Bestätigung nur fernmündlich erfolgte und ich mir das Kündigungsdatum notiert habe. Dafür habe ich übrigens auch einen Zeugen, der sich ebenfalls dran erinnert, dass mir die Kündigung am Telefon bestätigt wurde.
Zu besagtem Zeitpunkt habe ich mir dann auch einen neuen Anbieter zugelegt.
Nun habe ich gesehen, dass trotzdem bis zum jetzigen Zeitpunkt jeden Monat der entsprechende Betrag trotzdem noch von meinem Konto abgebucht wurde. Ja, meine eigene Dummheit, dass ich das erst jetzt, 12 Monate später bemerke.
Ich habe also bei vodafone angerufen und nachgefragt. Da sagte man mir, dass meine Kündigung tatsächlich eingegangen sei, aber nie bearbeitet wurde. Eine Kündigungsbestätigung habe ich ja auch nicht zugeschickt bekommen. Somit werde der Vertrag erst jetzt gekündigt und mir "aus Kollanz" die letzten drei Monate Beitrag gutgeschrieben.
Ich habe mich natürlich beschwert, denn ich hatte ja fristgerecht zu Oktober 2014 gekündigt und mir wurde das Datum bestätigt. Die Telefonate werden ja angeblich gespeichert. Der Mitarbeiter von vodafone sagte mir allerdings, dass eine mündliche Bestätigung keine Gültigkeit habe und dass es meine eigene Schuld sei, dass ich den Fehler nicht früher bemerkt habe.
Meine Frage ist jetzt: stimmt das so? Ist es meine eigene Schuld und sind die 12 Monats-Beiträge von jeweils 29,95 Euro verloren? Benötigt eine Kündigung immer ein entsprechendes Bestätigungsschreiben?
Habe ich eine Möglichkeit die beträge zurückzufordern?
Vielen Dank im voraus für alle Antworten!
-- Editier von klingling am 20.10.2015 16:01
Kündigungsbestätigung notwendig?
20. Oktober 2015
Thema abonnieren
Frage vom 20. Oktober 2015 | 15:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsbestätigung notwendig?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2015 | 16:53
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:Ich habe mich natürlich beschwert, denn ich hatte ja fristgerecht zu Oktober 2014 gekündigt und mir wurde das Datum bestätigt.
Wenn du den Zugang der Kündigung nicht beweisen kannst (Einschreiben/Rückschein), dann hast du halt Pech.
Zitat:Benötigt eine Kündigung immer ein entsprechendes Bestätigungsschreiben?
Nein. Aber wenn du gar nicht erst beweisen kannst, daß eine Kündigung der Gegenseite zugestellt wurde, dann bleibst du beweisfällig im Streitfall.
Zitat:Die Telefonate werden ja angeblich gespeichert.
Das bringt dir aber nichts, da es keinen Ausforschungsbeweis gibt. Ein "sollen die mal ihre Telefonaufzeichnungen vorlegen, daraus wird sich schon ergeben, was ich beweisen will" klappt nicht.
Zitat:Der Mitarbeiter von vodafone sagte mir allerdings, dass eine mündliche Bestätigung keine Gültigkeit habe
Das ist zwar inhaltlich falsch (eine Kündigung bedarf keiner Annahme zur Wirksamkeit), hilft dir aber nichts, solange du nicht (alternativ zum Zugang des Kündigungsschreibens) die mündliche Bestätigung beweisen kannst. Und da es dafür nur deine Aussage gibt, kannst du das nicht.
#2
Antwort vom 20. Oktober 2015 | 22:06
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
ein Blick in die AGB hätte geholfen. Ohne nachweisbare und schriftliche Kündigung keine Rechtsansprüche
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#3
Antwort vom 21. Oktober 2015 | 05:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe schriftlich gekündigt. Das Schreiben habe ich noch in Kopie zuhause und das Schreiben ist auch bei vodafone eingegangen, das hat mir der Mitarbeiter am Telefon bestätigt. Die haben ihrerseits nur keine schriftliche Bestätigung rausgeschickt.
#4
Antwort vom 22. Oktober 2015 | 13:19
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:das Schreiben ist auch bei vodafone eingegangen, das hat mir der Mitarbeiter am Telefon bestätigt
Ich wiederhole mich: die mündliche Zusage kannst du nicht beweisen, also kannst du nicht beweisen, daß die Kündigung zugegangen ist.
#5
Antwort vom 22. Oktober 2015 | 15:35
Von
Status: Weiser (16908 Beiträge, 5884x hilfreich)
Die Kündigung ist eingegangen. Das wurde bestätigt. Die Kündigung ist wirksam. Es bedarf keiner Bestätigung. Frist setzen zur Rücküberweisung der Beiträge. Wenn der Eingang in deren System eingetragen wurde, dann wird sich kaum jemand zu einer Manipulation der Daten hinreissen lassen.
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