Kündigungsbestätigung ohne Unterschrift gültig?

17. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Martin235
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 17x hilfreich)
Kündigungsbestätigung ohne Unterschrift gültig?

Hallo und Guten Abend!

Ich habe mangels Kulanz nach einem schweren Unfall meinen Vertrag mit dem Fitnessstudio gekündigt.

Als Antwort habe ich ein Schreiben bekommen, welches folgenden Satz enthält:

Sofern sie keine Beitragsstundung mehr wünschen endet Ihr Vertrag zum xx.03.2013.


Drei Dinge stören mich:

1. Es handelt sich um eine Kopie , als ob das Original einbehalten worden wäre
2. In der Signatur steht ein i. A. "Vorname Nachname" (gedruckt)
3. Das Schreiben enthält keine Unterschrift

Ist diese Bestätigung gültig, oder kann der Betreiber behaupten, dass ich beispielsweise das Schreiben selber aufgesetzt habe?

Meine Kündigung wurde per Einwurfeinschreiben zugestellt, der Einlieferungsbeleg liegt vor.

Freue mich über Mithilfe, da ich bei diesem Laden mit allem rechnen muss.

Viele Grüße
Martin


-- Editiert Martin235 am 17.04.2012 23:48

-- Editiert Martin235 am 17.04.2012 23:48

-- Editiert Martin235 am 17.04.2012 23:49

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung; sie bedarf keiner Bestätigung zur Wirksamkeit.

quote:
Meine Kündigung wurde per Einwurfeinschreiben zugestellt, der Einlieferungsbeleg liegt vor.


Das dürfte ja im Streitfall vollauf genügen.

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