Liebe Mitleser,
ich habe vor wenigen Tagen meinen Mobilfunkvertrag bei einem großem, deutschlandweit tätigem Anbieter gekündigt. Laut den Vertragsbedingungen müsste der Vertrag noch bis zum März 2011 laufen. In meinem Anschreiben habe ich lediglich darum gebeten, den Vertrag zum 'nächstmöglichen Zeitpunkt' aufzulösen, ohne ein Datum zu spezifizieren.
Einige Tage später erhielt ich die Kündigungsbestätigung, die besagt, dass der Vertrag zum März 2010 beendet sein wird. Somit wären zu diesem Zeitpunkt erst 12 Monate der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abgelaufen.
Meine Frage: Ist dieses Datum, dass mir der Vertragspartner bestätigt, bindend für die Vertragsbeendigung? Wenn es nicht so wäre, auch nicht schlimm (hab ja eh' mit nem anderem Datum gerechnet), aber ich würde da gern mal eure Meinungen hören.
Viele Grüße,
DerM
Kündigungsdatum falsch bestätigt?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
quote:
Ist dieses Datum, dass mir der Vertragspartner bestätigt, bindend für die Vertragsbeendigung?
Jein. Er könnte sich ggfs. auf Irrtum berufen (wäre ja auch plausibel), würde sich allerdings schadensersatzpflichtig machen, wenn du im Vertrauen darauf etwa einen anderen Vertrag eingegangen wärst. Dazu müßtest du aber schutzbedürftig sein, was man evtl. verneinen könnte, wenn lt. Vertrag ganz klar eine Mindestlaufzeit bis 2011 festgelegt ist. D.h. man könnte dir unterstellen, du hättest erkennen müssen, daß es sich um einen Irrtum handelt und dich entsprechend verhalten müssen.
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Vielen Dank für diese erste Einschätzung. Ich werde dann mal abwarten, wie gut die Kundendatenverwaltung bei O2 tatsächlich funktioniert, und wann mein Vertrag dann abgschaltet wird. Ich hoffe doch wohl sehr, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, auf diesen Fehler (ich tippe mal ganz realistisch darauf, dass es wohl nur ein Tippfehler ist und die Vertragsdaten intern bei O2 korrekt verarbeitet werden) hinzuweisen?
Ich werde euch berichten, was sich da so tut! ;-)
Vielen Dank und viele Grüße,
DerM
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Du bist nicht verpflichtet, auf den Fehler hinzuweisen (d.h. man kann dich nicht auf irgendetwas in Anspruch nehmen, weil du das unterlassen hast), aber du bist eben ggfs. nicht schutzwürdig, weil dir klar sein mußte, daß es sich nur um einen Fehler handelt und man dich nicht überraschender- und grundloserweise schon ein Jahr früher aus dem Vertrag entlassen wollte.
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