Hallo Liebe Community,
ich habe am 15.10.24 einen Handyvertrag "zum nächstmöglichen Termin" per E-Mail gekündigt. In den AGB ist geregelt, dass der Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündbar ist.
2 Tage später erhielt ich die Kündigungsbestätigung die auf den 05.01.2026 lautete (also sollte Kündigungseingang beweisen kein Problem sein). Korrekt wäre ja eigentlich der 15.11.24 gewesen. Von Kündigung zum Monatsende o.ä. steht nirgends was.
Ich hatte leider nicht bemerkt, dass das Datum auf einen Zeitpunkt in über einem Jahr datiert war, ich hatte erst Januar 2025 gelesen. Wegen den 1,5 Monaten wollte ich aber keinen Aufstand machen und habe stillschweigend das falsche Datum akzeptiert. Bis ich jetzt die Februarrechnung erhalten habe und dadurch ist mir 2026 aufgefallen.
Weil ich es doch etwas frech fande den Vertrag statt umgehend erst in über 13 Monaten zu beenden möchte ich nun auf das ursprünglich korrekte Datum bestehen und Dezember- und Januar-Rechnungen zurückerstattet bekommen. Nötigenfalls per Rücklastschrift. Was muss ich beachten?
Ich habe per Mail bereits
- gefordert die letzten beiden Rechnung zurückerstattet zu bekommen und gegen die letzte Rechnung Einspruch erhoben.
- gefordert den Fehler des Providers zu korrigieren und rückwirkend den Vertrag am 15.11.24 enden zu lassen.
- Die Lastschriftermächtigung zurückgezogen.
Daraufhin ging eine erneute Kündigungsbestätigung, nun für den 23.02.2025 ein.
Diesen Termin möchte ich allerdings auch nicht akzeptieren.
1. Wie soll ich mich verhalten?
2. Bin ich ggfs. zu spät mit dem Einspruch? Was ist das frühestmögliche Datum das ich jetzt setzen kann? Kann aber eigentlich nicht sein, weil meine 1. Kündigung ja bereits wirksam ist und ich ja nicht schuld bin wenn die den Vertrag/Dienst nicht einstellen, oder?
3. Wie kann ich das Maximum rausholen, ohne dass ich vor Gericht ziehen muss? Kann ich Rücklastschrift für Dez und Jan, neue Rechnungen nicht bezahlen? Oder kann das Ärger geben?
Vielen Dank schonmal für gute Tipps wie ich mein Recht mit möglichst einfachen Mitteln durchsetze, bzw. wo ich evtl. wenig Chancen / kein Recht habe.
-- Editiert von User am 22. Januar 2025 19:41
Eine weitere Frage. Könnte folgende Formulierung relevant werden weil ich hier bzw. statt und schrieb? Könnte der Provider das so deuten, dass er "entweder sofort (also in 1 Monat)" oder "am 15.11." auflösen soll und darf sich das bequemste raussuchen? Sicher kann er mit dieser Wortklauberei nicht durchkommen, oder? Ich hatte ja bereits ordentlich gekündigt.
Zitat:Bitte lösen Sie den Vertrag daher umgehend auf bzw. datieren Sie das Vertragsende rückwirkend auf den 15.11.2024
-- Editiert von User am 22. Januar 2025 19:41