Kündigungsdatum "zum nächstmöglichen Termin" falsch bestätigt

22. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
NudeRaider
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsdatum "zum nächstmöglichen Termin" falsch bestätigt

Hallo Liebe Community,

ich habe am 15.10.24 einen Handyvertrag "zum nächstmöglichen Termin" per E-Mail gekündigt. In den AGB ist geregelt, dass der Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündbar ist.

2 Tage später erhielt ich die Kündigungsbestätigung die auf den 05.01.2026 lautete (also sollte Kündigungseingang beweisen kein Problem sein). Korrekt wäre ja eigentlich der 15.11.24 gewesen. Von Kündigung zum Monatsende o.ä. steht nirgends was.

Ich hatte leider nicht bemerkt, dass das Datum auf einen Zeitpunkt in über einem Jahr datiert war, ich hatte erst Januar 2025 gelesen. Wegen den 1,5 Monaten wollte ich aber keinen Aufstand machen und habe stillschweigend das falsche Datum akzeptiert. Bis ich jetzt die Februarrechnung erhalten habe und dadurch ist mir 2026 aufgefallen.

Weil ich es doch etwas frech fande den Vertrag statt umgehend erst in über 13 Monaten zu beenden möchte ich nun auf das ursprünglich korrekte Datum bestehen und Dezember- und Januar-Rechnungen zurückerstattet bekommen. Nötigenfalls per Rücklastschrift. Was muss ich beachten?

Ich habe per Mail bereits
- gefordert die letzten beiden Rechnung zurückerstattet zu bekommen und gegen die letzte Rechnung Einspruch erhoben.
- gefordert den Fehler des Providers zu korrigieren und rückwirkend den Vertrag am 15.11.24 enden zu lassen.
- Die Lastschriftermächtigung zurückgezogen.

Daraufhin ging eine erneute Kündigungsbestätigung, nun für den 23.02.2025 ein.
Diesen Termin möchte ich allerdings auch nicht akzeptieren.
1. Wie soll ich mich verhalten?
2. Bin ich ggfs. zu spät mit dem Einspruch? Was ist das frühestmögliche Datum das ich jetzt setzen kann? Kann aber eigentlich nicht sein, weil meine 1. Kündigung ja bereits wirksam ist und ich ja nicht schuld bin wenn die den Vertrag/Dienst nicht einstellen, oder?
3. Wie kann ich das Maximum rausholen, ohne dass ich vor Gericht ziehen muss? Kann ich Rücklastschrift für Dez und Jan, neue Rechnungen nicht bezahlen? Oder kann das Ärger geben?

Vielen Dank schonmal für gute Tipps wie ich mein Recht mit möglichst einfachen Mitteln durchsetze, bzw. wo ich evtl. wenig Chancen / kein Recht habe.

-- Editiert von User am 22. Januar 2025 19:41
Eine weitere Frage. Könnte folgende Formulierung relevant werden weil ich hier bzw. statt und schrieb? Könnte der Provider das so deuten, dass er "entweder sofort (also in 1 Monat)" oder "am 15.11." auflösen soll und darf sich das bequemste raussuchen? Sicher kann er mit dieser Wortklauberei nicht durchkommen, oder? Ich hatte ja bereits ordentlich gekündigt.

Zitat:
Bitte lösen Sie den Vertrag daher umgehend auf bzw. datieren Sie das Vertragsende rückwirkend auf den 15.11.2024


-- Editiert von User am 22. Januar 2025 19:41

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127493 Beiträge, 40820x hilfreich)

Zitat (von NudeRaider):
ich ja nicht schuld bin wenn die den Vertrag/Dienst nicht einstellen

Richtig.
Aber genutzt hat man ihn ja dennoch, bis wann konkret eigentlich?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
NudeRaider
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig.
Aber genutzt hat man ihn ja dennoch, bis wann konkret eigentlich?

Tatsächlich nicht. Letzte Einbuchung ins Netz mit der alten SIM-Karte dürfte am 22.10.24 erfolgt sein. Maximal 1-2 Tage länger.

-- Editiert von User am 23. Januar 2025 05:36

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#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1471 Beiträge, 372x hilfreich)

Nur zur Sicherheit: eine Mindestvertragslaufzeit war nicht vereinbart?

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Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127493 Beiträge, 40820x hilfreich)

Zitat (von NudeRaider):
Letzte Einbuchung ins Netz mit der alten SIM-Karte dürfte am 22.10.24 erfolgt sein. Maximal 1-2 Tage länger.

Das wär ja noch weit weg vom 15.11., insofern dürfte eine konkludente Verlängerung ausscheiden.

Warum schrieb man eigentlich "zum nächstmöglichen Termin" und hat nicht das Darum von der Rechnung genommen?

Und welches Kündigungsdatum steht auf den jeweiligen Rechnungen, insbesondere auf denen mit den September, Oktober und November abgerechnet wurde?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127493 Beiträge, 40820x hilfreich)

Zitat (von NudeRaider):
Letzte Einbuchung ins Netz mit der alten SIM-Karte dürfte am 22.10.24 erfolgt sein. Maximal 1-2 Tage länger.

Das wär ja noch weit weg vom 15.11., insofern dürfte eine konkludente Verlängerung ausscheiden.

Warum schrieb man eigentlich "zum nächstmöglichen Termin" und hat nicht das Darum von der Rechnung genommen?

Und welches Kündigungsdatum steht auf den jeweiligen Rechnungen, insbesondere auf denen mit den September, Oktober und November abgerechnet wurde?


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#6
 Von 
NudeRaider
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Nur zur Sicherheit: eine Mindestvertragslaufzeit war nicht vereinbart?

Doch, das Übliche: 2 Jahre, Verlängerung jeweils um 1 Jahr. Vertragsstart allerdings 2017 und von mir nie angepasst. Da seit 2021 die automatische Verlängerung um mehr als 1 Monat nicht mehr zulässig ist hat der Anbieter seine AGB auch wie Eingangs gequotet angepasst.

Zitat (von Harry van Sell):
Warum schrieb man eigentlich "zum nächstmöglichen Termin" und hat nicht das Darum von der Rechnung genommen?

Und welches Kündigungsdatum steht auf den jeweiligen Rechnungen, insbesondere auf denen mit den September, Oktober und November abgerechnet wurde?

Faulheit? Naivität? Vertrauen? "Egalheit"? ich war mir tatsächlich nicht sicher was das korrekte Datum ist, und habe mich darauf verlassen, dass der Anbieter das schon richtig machen wird. Und bei grade mal 7€ im Monat war ich auch nicht sonderlich motiviert mich eingehend damit zu befassen bzw. es kam mir auf ein paar Wochen mehr oder weniger nicht an.

Ja, hab schon verstanden, das hab ich nun davon. Wieder was gelernt. :)

Daten der Rechnung: (jeden Monat gleich, hier am Beispiel Dezember)
Vertragsbeginn: 06.01.2017
Rechnungsdatum: 07.12.2024
Rechnung für den Abrechnungszeitpunkt: 06.12.2024
Grundgebühr 06.12.2024-06.01.2025
Wenn Sie Beanstandungen zu bestimmten Rechnungsposten haben, können Sie diese innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich einreichen.
Wenn wir innerhalb dieser Zeit keine Nachricht von Ihnen erhalten, gilt die Rechnung als genehmigt.

Sonst noch was relevant?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2150 Beiträge, 1070x hilfreich)

Dann würde ich mal ab 06.12. alles zurückbuchen, auch zukünftig und den Laden ignorieren.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127493 Beiträge, 40820x hilfreich)

Zitat (von NudeRaider):
Daten der Rechnung: (jeden Monat gleich, hier am Beispiel Dezember)

Nein, ich meinte die Angabe zum Kündigungsdatum des jeweiligen Tarifs (Pflichtangabe auf Rechnungen seit 2017), die anderen Daten sind irrelevant.



Zitat (von NudeRaider):
Da seit 2021 die automatische Verlängerung um mehr als 1 Monat nicht mehr zulässig ist

Das ist schlicht falsch, dass gilt nur für Verbraucherverträge, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden.



Zitat (von NudeRaider):
ich war mir tatsächlich nicht sicher was das korrekte Datum ist, und habe mich darauf verlassen, dass der Anbieter das schon richtig machen wird. Und bei grade mal 7€ im Monat war ich auch nicht sonderlich motiviert mich eingehend damit zu befassen bzw. es kam mir auf ein paar Wochen mehr oder weniger nicht an.

Neben vielen anderen sollte man auch Telekommunikationsanbieter nicht trauen.


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
NudeRaider
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die ganzen Antworten!


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von NudeRaider):
Daten der Rechnung: (jeden Monat gleich, hier am Beispiel Dezember)


Nein, ich meinte die Angabe zum Kündigungsdatum des jeweiligen Tarifs (Pflichtangabe auf Rechnungen seit 2017), die anderen Daten sind irrelevant.

Ah tatsächlich:
Sep+Okt:
Ende der Vertragslaufzeit 06.01.2025

Danach war die Zeile verschwunden, dafür fand ich zwischen einigem allgemeinen blabla fand dann dies:
Nov+Dez:
Vertragslaufzeit zum Vertrag XXX
Dieser Vertrag begann am 06.01.2017 und endet am 06.01.2026. Der Vertrag wurde bereits gekündigt.


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von NudeRaider):
Da seit 2021 die automatische Verlängerung um mehr als 1 Monat nicht mehr zulässig ist


Das ist schlicht falsch, dass gilt nur für Verbraucherverträge, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden.

Oh gut zu wissen! Aber hier nicht relevant, da die AGB das ja trotzdem so regeln, richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2150 Beiträge, 1070x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von NudeRaider):
Da seit 2021 die automatische Verlängerung um mehr als 1 Monat nicht mehr zulässig ist


Das ist schlicht falsch, dass gilt nur für Verbraucherverträge, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden.

Was bei Telekommunikationsverträgen falsch ist. Hier gilt bereits seit 01.12.2021 die 1 Monatige Kündigungsfrist bei automatischen Verlängerungen nach der ersten (maximal 24-monatigen) Vertragslaufzeit. Auch für Bestandsverträge. Siehe TKG.

Es bleibt also bei (spätestens) 06.12.2024, gegebenenfalls sogar 15.11.2024, aber bei Kündigung zwischen den Monaten wirds komplizierter.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2150 Beiträge, 1070x hilfreich)

Zitat (von NudeRaider):
Ah tatsächlich:
Sep+Okt:
Ende der Vertragslaufzeit 06.01.2025


Was auch Käse von Vodafone ist. Die Verträge laufen auf unbestimmte Zeit und haben eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Damit ist "Ende der Vertragslaufzeit" schonmal Unsinn und die angegebenen Daten auch.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127493 Beiträge, 40820x hilfreich)

Zitat (von NudeRaider):
Sep+Okt:
Ende der Vertragslaufzeit 06.01.2025

Passt zum Beginn des Vertragsschluss.
Der Anbieter scheint davon auszugehen, das eine Mindestlaufzeit gilt, warum auch immer.

Ich würde den Anbieter gerichtsfest auffordern, er möge substantiiert darlegen, wie er zu dem Ende der Vertragslaufzeit 06.01.2025 kommt, wo doch der 15.11.24 laut Gesetz das korrekte Ende gewesen wäre.
Und dazu schreiben, das man nach Fristablauf zurückbuchen und das ganze vor Gericht klären wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
NudeRaider
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle, das hilft schon sehr weiter!

Zitat (von Harry van Sell):
Und dazu schreiben, das man nach Fristablauf zurückbuchen und das ganze vor Gericht klären wird.

Wie lange ist diese Frist? Die darf ich setzen, z.B. 2 Wochen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1471 Beiträge, 372x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ich mich verhalten?

Ich würde nochmal nachfragen, was mit den geforderten Erstattungen ist.
Ich würde nicht ausschließen, dass die als Gutschrift auf der nächsten Rechnung sind - und abgesehen von dem Datum im Schreiben, alles bereits so umgesetzt ist, wie Sie wollen.
Dass ein Fehler gemacht wurde, dürfte ja auch für den Anbieter offensichtlich sein.

Ansonsten bin ich bei Harry van Sell.

14 Tage werden üblicherweise als angemessen gesehen.

-- Editiert von User am 24. Januar 2025 08:24

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127493 Beiträge, 40820x hilfreich)

Zitat (von Despi):
14 Tage werden üblicherweise als angemessen gesehen.

Da war Despi schneller ...

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2150 Beiträge, 1070x hilfreich)

Verzugszinsen nicht vergessen ;)

Ich würde zurückbuchen. Bei einem gekündigten Vertrag haben die nicht mehr abzubuchen.
Aber falls (großes Fragezeichen!!) sie die Beschwerde wirklich bearbeiten und zurücküberweisen, könnte das natürlich der geringere effektive Widerstand sein.

Bitte weiter berichten!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
NudeRaider
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Bitte weiter berichten!

gerne doch. :)

Dank eurer Einordnungen konnte ich die Mail selbstsicher formulieren. Beruhigend zu wissen, dass die Lage so eindeutig ist wie ich gehofft hatte und ich somit auch Rücklastschriften riskieren kann, ohne fürchten zu müssen, dass die mir vor Gericht Schwierigkeiten machen weil ich irgendetwas übersehen habe.

Zitat (von als Antwort auf die letzte Kündigungsbestätigung):
Sehr geehrter XXX Support, sehr geehrter Herr XXX, [Leiter Kundenservice]

auch diese Kündigungsbestätigung spiegelt in keinster Weise die Sachlage wider. Ich wiederhole:
Der Vertrag wurde am 15.10.2024 von mir per Mail ordentlich "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt. Diese Kündigung ist einseitig wirksam und hätte von Ihnen - lt. Gesetz und Ihrer eigenen AGB - zum 15.11.24 vollzogen werden müssen. Anderslautende Daten in Ihren Bestätigungsmails sind irrelevant. Aufgrund Ihrer Bestätigungsmail kann ich auch gerichtsfest beweisen, dass meine Kündigung bei Ihnen einging.

Bitte legen Sie binnen 2 Wochen dar wieso Ihrer Meinung nach der Vertrag nun erst zum 23.02.25 enden soll. Sollte ich von Ihnen keine ausreichende Erklärung erhalten werde ich die zu viel abgebuchten Beträge per Rücklastschrift zurückholen und wir können die Sachlage gerichtlich feststellen lassen.

Bisher bin ich eigentlich langjähriger zufriedener XXX Kunde mit diversen Verträgen, und habe Sie bisher als seriösen Geschäftspartner erlebt und möchte es eigentlich nicht soweit kommen lassen. Daher auch die Bitte an Sie, Herr XXX, halten Sie sich an die Gesetzeslage, korrigieren Sie die Fehler und lassen Sie die Sache nicht wegen ein paar Euro eskalieren. Sollten noch Unklarheiten oder Rückfragen bestehen, stehe ich gerne telefonisch unter XXX oder per Mail an XXX zur Verfügung.

Konkret widerspreche ich folgenden Rechnungen und bitte um Rückbuchung folgender von meinem Konto eingezogener Beträge, um Rücklastschriften zu vermeiden:
Rechnungsnummer   Rechungsdatum Einzugsdatum       Betrag
XXX        06.01.2025 14.01.2025   6,99€
XXX        06.12.2024 12.12.2024   6,99€
Summe:             13,98€

mit freundlichen Grüßen
[ich]

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
NudeRaider
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

uff, jetzt ist mir nochmal was blödes aufgefallen. 8 Wochen sind keine 2 Monate. D.h. wenn ich eine Rücklastschrift für die Dezemberrechnung, Abbuchung am 12.12., veranlassen möchte kann ich das nur bis spätestens 6.2., nicht 12.2. Am 6.2. sind aber erst 12 Tage der 2-Wochenfrist verstrichen, die ich mit obiger Mail heute gewährt habe um sich zu erklären.

D.h. ich müsste im Ernstfall schon vor Ablauf der Frist Rückbuchen. :O
Glaubt ihr die erkennen das und lassen es vllt. sogar mit Absicht darauf ankommen und antworten erst am Fr., den 7.2.?
Kann ich meine Frist nochmal auf 12 Tage anpassen?
Oder trotzdem schon vorher Rückbuchen? Was hätte das bei einem eventuellen Rechtsstreit für Folgen? Bin ich in Zahlungsverzug geraten? (eher nicht) Können die die Gebühren von mir zurückfordern? (wohl schon) Weiteres?

... oh wow, grade als ich hier am schreiben bin - gerade mal 90 Minuten nach absenden obiger Mail - flattert die nächste Kündigungsbestätigung rein, nun auf heute(!) datiert. :grins:
Allerdings eine Standardmail und es wurde sich nicht dazu geäußert was mit den unberechtigten Abbuchungen ist. Aber vielleicht kommt da noch was gesondertes. Ich warte mal ab, vielleicht hat sichs mit der Rücklastschrift dann ja auch erledigt. :)

-- Editiert von User am 25. Januar 2025 15:03

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127493 Beiträge, 40820x hilfreich)

Zitat (von NudeRaider):
8 Wochen sind keine 2 Monate. D.h. wenn ich eine Rücklastschrift für die Dezemberrechnung, Abbuchung am 12.12., veranlassen möchte kann ich das nur bis spätestens 6.2., nicht 12.2.

Da man für die Rückbuchung 13 Monate Zeit hat gibt es kein Fristenproblem? Wobei ich davon ausgehe, das es eine SEPA-Basislastschrift (CORE) war und nichts anderes.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
NudeRaider
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
davon ausgehe, das es eine SEPA-Basislastschrift (CORE) war und nichts anderes.

Es handelt sich nicht um eine Firmenlastschrift, sondern SEPA-Basislastschrift, ja. Was CORE ist, weiß ich leider nicht.

Zitat (von Harry van Sell):
Da man für die Rückbuchung 13 Monate Zeit hat gibt es kein Fristenproblem?

D.h. das Mandat wurde automatisch mit der Kündigung aufgehoben? Dediziert das Mandat aufgehoben habe ich nämlich tatsächlich erst am 17.1. als Reaktion auf die Januarrechnung.

Außerdem habe ich noch einen DSL-Vertrag beim gleichen Anbieter der noch ganz normal weiterläuft und für den der Anbieter auch einziehen darf. Macht das nen Unterschied? Gilt ein Lastschriftmandat pro Vertrag, oder pro Firma?

-- Editiert von User am 25. Januar 2025 17:56

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127493 Beiträge, 40820x hilfreich)

Zitat (von NudeRaider):
D.h. das Mandat wurde automatisch mit der Kündigung aufgehoben?

In der Regel wird das so interpretiert.

Ist aber auch egal, denn die Bank kann das nicht prüfen, sie hat auch kein Recht darauf, das man ihr irgendwelche Beweise vorlegt.



Zitat (von NudeRaider):
Dediziert das Mandat aufgehoben habe ich nämlich tatsächlich erst am 17.1. als Reaktion auf die Januarrechnung.

Damit hat man sich vermutlich der Argumentation "das Mandat wurde automatisch mit der Kündigung aufgehoben" beraubt.



Zitat (von NudeRaider):
Macht das nen Unterschied?

Durchaus



Zitat (von NudeRaider):
Gilt ein Lastschriftmandat pro Vertrag, oder pro Firma?

Das steht im jeweiligen Mandat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2150 Beiträge, 1070x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Damit hat man sich vermutlich der Argumentation "das Mandat wurde automatisch mit der Kündigung aufgehoben" beraubt.


Nicht unbedingt. Wenn die das mit der Kündigung automatisch hinfällige Mandat nicht ebenso betrachten, kann eine "Erinnerung" daran nicht schaden. Ein bereits erloschenes Mandat beginnt nicht von vorne, nur weil man es erneut kündigt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
NudeRaider
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von NudeRaider):
Dediziert das Mandat aufgehoben habe ich nämlich tatsächlich erst am 17.1. als Reaktion auf die Januarrechnung.


Damit hat man sich vermutlich der Argumentation "das Mandat wurde automatisch mit der Kündigung aufgehoben" beraubt.

*Könnte* man so interpretieren, das entspräche dann aber nicht dem tatsächlichen Hergang.

Ich bin ja bis zum Einspruch davon ausgegangen, dass die keine unberechtigten Abbuchungen vornehmen. Da sich das als Irrtum entpuppte erschien mir das als geeignete Sofortmaßnahme um zukünftige unberechtigte Abbuchungen zu verhindern bis dem Anbieter das korrekte Kündigungsdatum einfällt. In der selben Mail habe ich ja auf das falsche Kündigungsdatum hingewiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
NudeRaider
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

kurzes Update:

In der Nacht von Mo. auf Di. sind 3 weitere Mails reingeflattert in denen angekündigt wird, dass mir "in den nächsten Tagen" jeweils Beträge von 6,99€, 6,99€ und 2,33€ gutgeschrieben werden.

Klingt so als wollen sie das korrekte Kündigungsdatum nun würdigen und sogar eine Teilerstattung für November vornehmen, was ich nicht mal (explizit) gefordert hatte. 06.11. (Abrechnungstag) bis 15.11. (Vertragsende) sind 10 Tage. 6,99€ * 10/30 = 2,33€.

Einzig bis heute kann ich noch keinen Zahlungseingang feststellen. Naja Rechnungen wurden auch immer nur ca. eine gute Woche später eingezogen. Daher bin ich (noch) optimistisch.

-- Editiert von User am 1. Februar 2025 11:01

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127493 Beiträge, 40820x hilfreich)

Zitat (von NudeRaider):
Naja Rechnungen wurden auch immer nur ca. eine gute Woche später eingezogen.

Ja, vermutlich geht das mit dem nächsten Zahlungslauf beim Anbieter auf Dein Konto.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#26
 Von 
NudeRaider
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, vermutlich geht das mit dem nächsten Zahlungslauf beim Anbieter auf Dein Konto.

Vermutlich. Wie lange ist da so üblich?

Bisher noch kein Zahlungseingang. Die Frist zum erklären des 25.02.25 als zwischenzeitliches Kündigungsdatum ist heute abgelaufen. Erklärung kam keine, nur die Ankündigung es gäbe Geld ("in den nächsten Tagen") und eine prompte Umsetzung der Kündigung (kann mich seitdem nicht mehr im Webportal einloggen).

Ich würde heute auf jeden Fall mal nachfragen wann ich denn mit dem Zahlungseingang zu rechnen habe. Soll ich direkt eine Frist setzen? Auch dabei 14 Tage üblich? Oder kann ich mich auf die erste Frist berufen und direkt die Rücklastschrift veranlassen? Ich würde mir letzteres aber gern als letztes Mittel aufsparen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
NudeRaider
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

*bump*

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1471 Beiträge, 372x hilfreich)

Zitat:
Vermutlich. Wie lange ist da so üblich?

Ich glaube, zwischen 3 Mal pro Woche und einmal im Monat ist nichts dabei, was man nicht schon gesehen hätte.

Mich würde nicht wundern, wenn das erst mit dem nächsten Rechnungszyklus kommt.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127493 Beiträge, 40820x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Mich würde nicht wundern, wenn das erst mit dem nächsten Rechnungszyklus kommt.

Das dürfte zutreffend sein.


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