Hallo zusammen,
meine Großmutter hat seit einigen Jahren einen Telefonvertrag bei Primakarl, den ihr verstorbener Mann abgeschlossen hat.
Um sicher zu gehen, hat sie etwa ein halbes Jahr (Septembr 2010) vor Vertragsende (März 2011) den Vertrag schriftlich gekündigt, aber leider nur als Brief ohne Rückschein.
Den Brief hat die Firma natürlich erst ganz knapp nach Ablauf der Kündigungsfrist (Anfang Dezember) erhalten, so dass die Kündigung nicht wirksam ist, was ihr der freundliche Kundenberater auch mitgeteilt hat.
Der Vertrag ist nun gekündigt läuft aber noch 12 Monate zu ca 20€/Monat.
Da sie bereits einen anderen Telefonanbieter hat nimmt sie von Primacall auch keine Leistung mehr in Anspruch.
Ich habe mir den Vertrag mal angeschaut. Die AGBs wurden bei Vertragsunterzeichnung nicht vorgelegt. Es gab lediglich einen Hinweis, dass diese im Internet oder beim zuständigen Kundenberater eingesehen werden können.
Als Bauingenieur weiß ich nun, dass wenn beispielsweise in einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und Verbraucher die VOB/B gelten soll, diese dem Besteller auch konkret vorgelegt werden muss um Vertragsbestandteil zu werden. Ansonsten ist die VOB/B (ist ja auch nur eine AGB) als Vertragsbestandteil unwirksam.
Meine Frage ist nun, ob dies auch für diesen Vertrag gilt? Die AGB wurden nicht konkret vorgelegt und sind somit unwirksam. Damit ist auch die Kündigungsfrist von 3 Monaten und die automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate ungültig und wir sind fein aus der Sache raus.
Handelt es sich bei diesem Vertrag um einen Dienst- oder Werkvertrag?
Grüße
tobi_whong
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-- Editiert am 15.03.2011 19:05
Kündigungsfrist, wenn keine AGB bekommen?
15. März 2011
Thema abonnieren
Frage vom 15. März 2011 | 19:01
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigungsfrist, wenn keine AGB bekommen?
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#1
Antwort vom 16. März 2011 | 13:22
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Handelt es sich bei diesem Vertrag um einen Dienst- oder Werkvertrag?
Dienst.
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