Kündigungsfrist DSL - Kündigungsklausel ungleiche Fristen Anbieter und Kunde

30. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jens D.
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 24x hilfreich)
Kündigungsfrist DSL - Kündigungsklausel ungleiche Fristen Anbieter und Kunde

Ich möchte meinen DSL-Anbieter wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht habe nicht.
In den AGBs des Anbieters steht:
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Der Vertrag über [...] DSL wird zunächst für 24 Monate geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Erhalt der Zugangsdaten für Ihren [...] DSL-Anschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch je nach Vertragslaufzeit um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von Ihnen schriftlich gekündigt wurde. [...] behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.

Nun meine Frage:
Ist die komplette Klausel bezüglich Kündigungsrecht nicht unwirksam, da der Anbieter sich selbst ein 3-Monatiges Kündigungsrecht einräumt, der Kunde muss aber im schlechten Fall 14 Monate lang zahlen?
Bei Arbeitsverträgen heißt es ja, die Klauseln dürfen nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers sein. Gilt das hier auch? Würde hier das gesetzliche Kündigungsrecht gelten?
Und wenn ja, wie lautet die gesetzliche Regelung?

Ist es überhaupt rechtens, den Vertrag jeweils um 12 Monate zu verlängern?

Was wär hier der beste Weg, den Vertrag zeitnah ohne Sonderkündigungsrecht zu beenden?

Danke!

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Der einzigste Kritikpunkt ist die ungleiche Kündigungsklausel, ansonsten besteht Vertragsfreiheit und ist leider so üblich geworden.
Da hilft nur rechtzeitig kündigen und keine Termine verschlafen!!
PS: es gibt kein Sonderkündigungsrecht, außer der Anbieter räumt diese Wortkreation so ein.

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.244 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen