Hallo zusammen,
ich habe am 10.05.22 einen Vertrag im Fitnessstudio abgeschlossen, mit einer Vertragslaufzeit von 12 Wochen. Vertragsbeginn war der 01.06.22. Nun steht in den AGB folgendes:
"Die Vertragslaufzeit verlängert sich um 6 Monate, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
mindestens 3 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt wird. Die Grundlaufzeit endet somit zum 23.08.2022. Maßgeblich ist der Zugang der
Kündigungserklärung."
Ist diese Klausel nach der Gesetzesänderung im Oktober 2021 zum 01.03.22 so überhaupt noch gültig oder muss mir hier dann die 1-monatige Kündigungsfrist eingeräumt werden?
Im Voraus vielen Dank für die Hilfe.
VG
Kündigungsfrist Fitnessstudio nach neuem Recht
29. August 2022
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Frage vom 29. August 2022 | 09:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Fitnessstudio nach neuem Recht
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