Kündigungsfrist???

29. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Django027
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)
Kündigungsfrist???

Hallo allerseits,

ich bin seit 15 Jahren Mitglied in einem Fitnesscenter. Nach so vielen Jahren möchte ich nun das Studio wechseln.
Habe mich damals am 1.4. dort angemeldet. Weiss jetzt nur nicht zu wann ich kündigen bzw was Rechtlich gesehen der richtige Datum ist.. Weil laut meinem Studiobesitzer kann ich erst zum 31.03 kündigen???

Ich habe folgendes in meiner Kündigungsklausel stehen:

"Wird der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend immer um drei Monate (maßgebend ist das Eintrittsdatum), wenn er nicht unter der dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt wird."

Würde mich auf hilfreiche Antworten sehr freuen, vielen dank!

Mfg



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

1. gilt der Vertrag (3-monatige Frist) auf Basis alter AGB
2. könnte eine AGB-Änderung die Frist geändert haben. Die Nachweispflicht über den Zugang der Vertragsänderung liegt beim Studiobesitzer

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 64x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Django027
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich habe leider meinen Vertrag nicht mehr! Nach 15 jahren und 4 Umzügen ist er mir leider doch abhanden gekommen...Alter AGB? Ich habe keine Änderung mitbekommen bzw habe dieses Vertragsexemplar vom Studiochef bekommen der angeblich auch vor 15 Jahren die selben Verträge ausgehändigt hat!

Was mir aber von damals noch im Kopf hängen geblieben ist, das ich einen Vertrag abgeschlossen habe der eine Mindestlaufzeit von einem Jahr hatte. Der Vertrag hat sich dann automatisch um weitere 3 Monate verlängert (quasi wie der jetzige).

"Eine Kündigung zum Quartalsende "..denke das will man im Vertrag meinen aber das im Fitnessbereich?


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Ich habe leider meinen Vertrag nicht mehr!

Dann wird es schwer den Inhaber vom Gegenteil zu überzeugen. Frag doch andere Alt-Vertragsinhaber. Vielleicht irrst du dich auch.
Ohne Nachweis der alten 3 Monatsfrist kommst du da nicht raus.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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