Kündigungsfrist bei PayTV-Abo

17. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Knorke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei PayTV-Abo

Hallo liebes Forum,

ein Bekannter von mir hat Ende November 2014 im Fachhandel ein PayTV-Abo abgeschlossen. Sky(der Anbieter) hat meinem Bekannten kurze Zeit später ein Schreiben zugesendet, in der unter anderem folgendes steht:
"Die Vertragslaufzeit läuft bis zum Ende des Monats der Freischaltung zuzüglich 23 Kalendermonat(en). Das Abonnement verlängert sich automatisch jeweils um 12 Monat(e), wenn nicht Sky oder der Abonnent jeweils 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt".
Es wird also kein konkretes Datum genannt, sondern lediglich eine Art Berechnungsformel für das Ende der Vertragslaufzeit mit einer mir unbekannten Variable namens "Freischaltung".

Mein Bekannter wollte das PayTV-Abo nun online im Kundencenter kündigen. Nach dem LogIn wurde Ihm jedoch angezeigt, dass der Vertrag sich angeblich bereits automatisch verlängert hat und bis Ende Oktober 2017 läuft.

Da die im zitierten Abschnitt erwähnte "Freischaltung" nicht näher definiert ist, habe ich mir über ein Internet-Archiv die damals vermutlich geltenden AGB vom 07.10.2014 heruntergeladen und darin nach Hinweisen zur Definition der erwähnten "Freischaltung" gesucht.
Zitat:
"8 Vertragsdauer/Kündigung
8.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich auto- matisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info.
8.1.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss. Die vergütungspflichtige Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt mit der Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät an den Kunden bzw. bei Buchung einer Installationsdienstleistung mit der Installation durch den In- stallateur."

Der Abschnitt 8.1.1 ("...Vertragsschluss.") war für mich überraschend und steht für mich auch im Widerspruch zu dem, was in dem Bestätigungsschreiben steht. Im Bestätigungsschreiben scheint die Freischaltung maßgeblich für die Vertragslaufzeit zu sein. Diese erfolgt laut Sky-AGB anscheinend mit der Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät an den Kunden. Diese Übergabe (bzw. die Freischaltung) hat bei ihm nachweislich erst im Dezember 2014 stattgefunden. Der Monat der Freischaltung müsste laut Bestätigungsschreiben somit Dezember 2014 sein und die Vertragslaufzeit sollte folglich bis Ende November 2016 (23 Monate) laufen. Gemäß dieser Interpretation befände er sich noch innerhalb der Kündigungsfrist. Laut Sky ist jedoch der Vertragsschluss maßgeblich, wonach die Vertragslaufzeit bis Ende Oktober 2016 laufen würde und die Kündigungsfrist somit bereits überschritten wäre.

Wie lässt sich die Frage nach der Vertragslaufzeit bzw. nach der Kündigungsfrist im Hinblick auf das Bestätigungs-Schreiben mit dem Freischaltungs-Passus und den AGB beantworten?

Viele Grüße
Knorke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ich sehs mal ganz einfach...

Wie viele Monate wurden denn bezahlt?
Das wäre meiner Meinung nach ausschlaggebend.

Ich glaube nämlich nicht, dass für ein Monat (freiwillig) gezahlt wurde, in dem es keine Leistung gab.

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#2
 Von 
Knorke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sky hat erstmalig im Januar 2015 abgebucht. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, ist jedoch unklar. Details zu den Abrechnungen kann man im Kundencenter leider nur für die letzten 6 Monate einsehen.

Laut Sky sind die monatlichen Gebühren für das Abonnement immer am Monatsanfang im Voraus fällig. Hinzu kommen bei der ersten Abrechnung dann wohl noch die anteiligen Beiträge für den ersten Vertragsmonat sowie eventuelle Aktivierungs-, Installations- oder Versandkosten.

Es ist bei großen Unternehmen übrigens nicht unüblich, aufgrund von eher starren Buchungsautomatismen die Beträge unabhängig von der tatsächlichen Leistung einzuziehen und diese dann später einfach wieder gut zu schreiben(oder auch nicht). Ich hatte mal eine Bekannte, die mich bat, ihre Telekom-Rechnungen zu prüfen. Dort wurden über viele Monate hinweg unrechtmäßig Kosten in Rechnung gestellt, die dann in späteren Rechnungen nachträglich gutgeschrieben wurden. Natürlich schön für jede Rechnungsposition einzeln. Ich bin bald wahnsinnig geworden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Knorke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ergänzung:
Laut Kundencenter wurden im Zeitraum von Januar 2015 bis heute wohl 21 Abbuchungen jeweils zum Monatsanfang vorgenommen. Es gibt pro Monat immer nur eine Abbuchung - die erste wie gesagt Anfang Januar 2015, die letzte Anfang September 2016).
Die Abbuchungs-Historie würde somit ebenfalls für eine Vertragslaufzeit bis Ende November 2016 sprechen, da bis zu den vereinbarten 23 Abbuchungen noch 2 fehlen(Oktober und November 2016).

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