Hallo liebe Leute,
wie ist eigentlich die gesetzliche Kündigungsfrist bei den Stromanbietern bzw. anders gefragt: Kommt man aus einem Stromvertrag in der Regel wieder zügig raus wenn man z.b. 6 Monate vor Vertragsende auszieht?
Danke für Rat!
-- Editiert von Heike83 am 11.04.2021 14:01
Kündigungsfrist beim Stromanbieter
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



ZitatKommt man aus einem Stromvertrag in der Regel wieder zügig raus wenn man z.b. 6 Monate vor Vertragsende auszieht? :
Einfach in den vertraglichen Vereinbarungen lesen, was dort zu dem Thema steht.
Ein Auszug würde eh nicht helfen, da ein reine ausziehen ja den Vertrag nicht beendet.
Da man bei einem Umzug den Anbieter mitnehmen kann, würde der auch nicht helfen.
Ist man beim Grundversorger und hat noch nie einen Tarifwechsel vorgenommen beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.
ZitatIst man beim Grundversorger und hat noch nie einen Tarifwechsel vorgenommen beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. :
ja danke für die Info. Aber was ist denn ein Grundversorger? Also ich bin bei den lokalen Stadtwerken. Fallen die unter Grundversorger?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatAlso ich bin bei den lokalen Stadtwerken. Fallen die unter Grundversorger? :
In Deutschland ist der Grundversorger nach § 36 EnWG derjenige, der in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt.
In der Regel sind das die Stadtwerke, muss aber nicht sein.
Hallo,
der Stromanbieter bestätigte per Telefon, dass mein Vertrag zum 30.04.21 endet. (Ich habe letzte Woche wegen Umzug gekündigt). Er will aber keine Kündigungsbestätigung ausstellen, obwohl das in den AGB steht.
Weil der Vertrag eigentlich auch länger laufen sollte:
„Ihr Vertrag läuft bis zum 30.06.2020 und verlängert sich automatisch bis zum 30.06.21, wenn Sie nicht bis zum 16.06.20 in Textform ordentlich gekündigt haben." (Ich habe erst letzte Woche gekündigt)
Was soll man machen, wenn der Stromanbieter keine Kündigungsbestätigung ausstellt?
Dann schickt man eine E-Mail hin und stellt dort klar, dass der Zeitpunkt des Vertragsendes falsch ist und bittet freundlich um Korrektur und Bestätigung der Korrektur bis .
Wenn diese Bestätigung dann ausbleibt, dann wird man ein Einschreiben schicken müssen in dem man hochachtungsvoll auf den Fehler beim Enddatum hinweist und eine vorzeitige Einstellung der Belieferung nicht dulden wird.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
15 Antworten