Hallo!
Person A hat mit Anbieter B einen Laufzeitvertrag über Internetdienstleistungen geschlossen, wo als Kündigungsfrist ein Monat zum Laufzeitende vereinbart ist, ansonsten Verlängerung um ein Jahr.
Person A hat nun diesen Vertrag gekündigt, wobei die Kündigung am 30.5.2012 einging und dies auch bestätigt ist. Anbieter B will die Kündigung aber nicht zum 30.6.2012 ausführen, sondern erst zum 30.6.2013.
Ist das rechtens so? Bedeutet eine einmonatige Kündigungsfrist, dass am 30.5.12 nicht mehr zum 30.6.12 gekündigt werden kann? Nach meinem Verständnis ist das doch noch gerade genau ein Monat?
-- Editiert hdd am 30.05.2012 14:07
Kündigungsfrist einen Monat zum Vertragsende
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
quote:<hr size=1 noshade>Anbieter B will die Kündigung aber nicht zum 30.6.2012 ausführen <hr size=1 noshade>
Mit welcher Begründung?
quote:<hr size=1 noshade>Kündigungsfrist ein Monat zum Laufzeitende <hr size=1 noshade>
Nach §187 I BGB ist der erste Tag des Monats (30.5. - 30.6.) nicht mit zur Frist (bis zum Beginn derer man gekündigt haben muß) zu zählen, damit ist der 30.5. der letzte mögliche Kündigungstag.
Begründung:
§187 I BGB :
"Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. "
Das trifft hier zu, denn der Zeitpunkt ist ja "1 Monat vor Vertragsende" und Vertragsende ist am Tage des 30.6., also fällt der Zeitpunkt irgendwo auf den 30.5. (im Zweifel auf 23:59:59), damit ist der 30.5. nicht mitzurechnen.
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Vielen Dank für die Antwort!
B hat bisher keine wirkliche Begründung genannt, sondern einfach so die Kündigung erst zu einem Jahr später bestätigt.
A hat B nun mal auf den §187 BGB
hingewiesen, wartet auf eine Antwort und hofft, dass B die Kündigung nun doch noch zum 30.6.12 bestätigt ;-)
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quote:
wo als Kündigungsfrist ein Monat zum Laufzeitende vereinbart ist, ansonsten Verlängerung um ein Jahr.
Genaue Formulierung?
Wann hat der Vertrag begonnen?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Formulierung ist "Automatische Verlängerung des Vertrags um 12 Monate, solange keine Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende erfolgt."
Der ursprüngliche Vertragsbeginn ist nicht mehr bekannt (Auftrag wurde am 5.3.2006 erteilt), der laufende Tarif wurde aber am 30.6.2011 aktiviert.
-- Editiert hdd am 30.05.2012 23:20
quote:
Der ursprüngliche Vertragsbeginn ist nicht mehr bekannt (Auftrag wurde am 5.3.2006 erteilt),
Das ist ungünstig, da dieser die Kündigungsfrist bestimmt.
quote:
der laufende Tarif wurde aber am 30.6.2011 aktiviert.
Das ist wohl leider irrelevant.
Da die vertraglichen Vereinbarungen nicht mehr vollständig vorliegen/bekannt sind, sollte man sich bemühen diese zu beschaffen um die Erfolgsaussichten zu beurteilen.
Oder man versucht seine Ansicht vor Gericht durchzusetzen.
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"
Kann es sein, dass die Laufzeit des Vertrages zwei Jahre beträgt, und erst danach die jährliche Verlängerung in Kraft tritt? Das ist meines Wissens nach bei Internetdienstleistungen völlig normal und würde auch das Enddatum 30.06.2013 erklären.
Gruß
Shihaya
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Hallo und Danke für die weiteren Antworten.
Internetdienstleistungen war etwas grob gesagt, es geht bzw. ging im einen Webhostingvertrag.
Der Anbieter hat aber heute auf den Hinweis mit dem §187 BGB
reagiert und tatsächlich die Kündigung auf den 30.6.2012 vorgezogen
quote:<hr size=1 noshade>Der Anbieter hat aber heute auf den Hinweis mit dem §187 BGB reagiert und tatsächlich die Kündigung auf den 30.6.2012 vorgezogen <hr size=1 noshade>
Prima.
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