Kündigungsfrist einen Monat zum Vertragsende

30. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
hdd
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist einen Monat zum Vertragsende

Hallo!

Person A hat mit Anbieter B einen Laufzeitvertrag über Internetdienstleistungen geschlossen, wo als Kündigungsfrist ein Monat zum Laufzeitende vereinbart ist, ansonsten Verlängerung um ein Jahr.

Person A hat nun diesen Vertrag gekündigt, wobei die Kündigung am 30.5.2012 einging und dies auch bestätigt ist. Anbieter B will die Kündigung aber nicht zum 30.6.2012 ausführen, sondern erst zum 30.6.2013.

Ist das rechtens so? Bedeutet eine einmonatige Kündigungsfrist, dass am 30.5.12 nicht mehr zum 30.6.12 gekündigt werden kann? Nach meinem Verständnis ist das doch noch gerade genau ein Monat? :???:

-- Editiert hdd am 30.05.2012 14:07

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Anbieter B will die Kündigung aber nicht zum 30.6.2012 ausführen <hr size=1 noshade>


Mit welcher Begründung?

quote:<hr size=1 noshade>Kündigungsfrist ein Monat zum Laufzeitende <hr size=1 noshade>


Nach §187 I BGB ist der erste Tag des Monats (30.5. - 30.6.) nicht mit zur Frist (bis zum Beginn derer man gekündigt haben muß) zu zählen, damit ist der 30.5. der letzte mögliche Kündigungstag.

Begründung:

§187 I BGB :

"Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. "

Das trifft hier zu, denn der Zeitpunkt ist ja "1 Monat vor Vertragsende" und Vertragsende ist am Tage des 30.6., also fällt der Zeitpunkt irgendwo auf den 30.5. (im Zweifel auf 23:59:59), damit ist der 30.5. nicht mitzurechnen.

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#2
 Von 
hdd
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

B hat bisher keine wirkliche Begründung genannt, sondern einfach so die Kündigung erst zu einem Jahr später bestätigt.

A hat B nun mal auf den §187 BGB hingewiesen, wartet auf eine Antwort und hofft, dass B die Kündigung nun doch noch zum 30.6.12 bestätigt ;-)

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
wo als Kündigungsfrist ein Monat zum Laufzeitende vereinbart ist, ansonsten Verlängerung um ein Jahr.

Genaue Formulierung?

Wann hat der Vertrag begonnen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
hdd
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Formulierung ist "Automatische Verlängerung des Vertrags um 12 Monate, solange keine Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende erfolgt."

Der ursprüngliche Vertragsbeginn ist nicht mehr bekannt (Auftrag wurde am 5.3.2006 erteilt), der laufende Tarif wurde aber am 30.6.2011 aktiviert.

-- Editiert hdd am 30.05.2012 23:20

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Der ursprüngliche Vertragsbeginn ist nicht mehr bekannt (Auftrag wurde am 5.3.2006 erteilt),

Das ist ungünstig, da dieser die Kündigungsfrist bestimmt.



quote:
der laufende Tarif wurde aber am 30.6.2011 aktiviert.

Das ist wohl leider irrelevant.



Da die vertraglichen Vereinbarungen nicht mehr vollständig vorliegen/bekannt sind, sollte man sich bemühen diese zu beschaffen um die Erfolgsaussichten zu beurteilen.
Oder man versucht seine Ansicht vor Gericht durchzusetzen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Kann es sein, dass die Laufzeit des Vertrages zwei Jahre beträgt, und erst danach die jährliche Verlängerung in Kraft tritt? Das ist meines Wissens nach bei Internetdienstleistungen völlig normal und würde auch das Enddatum 30.06.2013 erklären.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#7
 Von 
hdd
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und Danke für die weiteren Antworten.

Internetdienstleistungen war etwas grob gesagt, es geht bzw. ging im einen Webhostingvertrag.

Der Anbieter hat aber heute auf den Hinweis mit dem §187 BGB reagiert und tatsächlich die Kündigung auf den 30.6.2012 vorgezogen :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Anbieter hat aber heute auf den Hinweis mit dem §187 BGB reagiert und tatsächlich die Kündigung auf den 30.6.2012 vorgezogen <hr size=1 noshade>


Prima. :)

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