Kündigungsfrist im Vertrag Fitnessstudio nicht eindeutig

17. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Don Andres
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigungsfrist im Vertrag Fitnessstudio nicht eindeutig

Hallo,

altes Thema. Mit einem Fitnesstudio wurde ein Vertrag ab 1.4.2007 geschlossen für 6 Monate
Die Klausel im Vertrag sagt:
"Die Mitgliedschaft ist zum Ende der Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um 6 Monate." Dann noch ein Verweis auf das entspr. Urteil des BGH.

Welche Kündigungsfrist gilt nun? Die Frist bezieht sich ja nur auf die Erstlaufzeit. Gibt es hier eine gesetzliche Regelung?Könnte der Vertrag also zum 31.3.2008 gekündigt werden.
Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Vertrag am 01.04.07 abgeschlossen und soll für 6 Monate laufen (also bis 30.09.07), verlängert sich aber automatisch um weitere 6 Monate, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der ersten sechs Monate gekündigt wird. Der Vertrag hätte also spätestens am 30.06.07 gekündigt werden müssen, wenn er zum 30.09.07 auslaufen soll.

Eine Kündigung zum 31.03.08 ist m.E. auch nicht mehr möglich, weil hier ja auch nciht die drei Monate Kündigungsfrist eingehalten werden würden.

-----------------
"Scientia potentia est."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Don Andres
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
die Termine sind klar. Es heisst aber:
"Die Mitgliedschaft ist zum Ende der Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten kündbar."
Die Erstlaufzeit ist vorbei, was gilt nun? Hier müssten dann doch gesetzl. Fristen greifen, da ja für die Folgelaufzeiten nichts weiter vereinbart wurde.

1x Hilfreiche Antwort

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