Hallo,
ich bin auf so eine Kontaktadresse im Internet reingefallen, nennt sich Nachbarschaft 24.
Das das alles kostenpflichtig ist, habe ich erst per mail von deren Seite erfahren, als die Widerrufsfrist abgelaufen war.
Also, denen nach ist die Laufzeit des Vertrages auf 2 Jahre angelegt.
Ich habe mal gehört, daß man einen Vertrag immer innerhalb von 6 Monaten kündigen kann, auch wenn die AGBs anders lauten. Stimmt das?
Und eine andere Frage wäre, wie rechtsverbindlich eine Kündigung per email ist. Brauche ich da eine Bestätigung des Unternehmens oder reicht eine Versandbestätigung meines email-Betreibers, das die mail angekommen ist?
Die schriftliche Kündigung per Einschreiben umgeht das Unternehmen dadurch, daß sein Firmenhauptsitz in Dubai (!) sitzt, und wo das Einschreiben nicht unterschrieben zurückkommt.
Vielen Dank im voraus!
Jens
Kündigungsfrist immer 6 Monate?
13. Dezember 2008
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Frage vom 13. Dezember 2008 | 13:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist immer 6 Monate?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2008 | 14:49
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
quote:
Ich habe mal gehört, daß man einen Vertrag immer innerhalb von 6 Monaten kündigen kann, auch wenn die AGBs anders lauten. Stimmt das?
Nein, das stimmt nicht.
quote:
Und eine andere Frage wäre, wie rechtsverbindlich eine Kündigung per email ist. Brauche ich da eine Bestätigung des Unternehmens oder reicht eine Versandbestätigung meines email-Betreibers, das die mail angekommen ist?
Je nachdem, was die AGB zum Thema Kündigung sagen. Wenn eine Kündigung grundsätzlich auch per e-Mail möglich ist, müssen Sie den Zugang der Kündigung nachweisen. Dies ist nur möglich, indem der Vertragspartner die Kündigung bestätigt. Versandbestätigung des Providers genügt nicht.
Sollte eine Kündigung per Schriftform vereinbart sein, so geht e-Mail ohnehin nicht.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 13. Dezember 2008 | 23:18
Von
Status: Schüler (434 Beiträge, 60x hilfreich)
> habe ich erst per mail von deren Seite erfahren, als die Widerrufsfrist abgelaufen war.
> Firmenhauptsitz in Dubai (!) sitzt
Es handelt sich wahrscheinlich um Abzocke, wie lautet die Internetadresse genau?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Dezember 2008 | 00:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
www.nachbarschaft24.net
#4
Antwort vom 14. Dezember 2008 | 00:37
Von
Status: Schüler (434 Beiträge, 60x hilfreich)
http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BCndigung-von-Nachbarschaft24.net__f34886.html
Die Seite ist google/Verbraucherzentrale bekannt, also wie der RA schrieb: Anfechtung wegen Erklärungsirrtums § 119/arglistiger Täuschung (§123 BGB
)..etc
#5
Antwort vom 17. Dezember 2008 | 20:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke!
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