Kündigungsfrist immer 6 Monate?

13. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
JensD
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist immer 6 Monate?

Hallo,
ich bin auf so eine Kontaktadresse im Internet reingefallen, nennt sich Nachbarschaft 24.
Das das alles kostenpflichtig ist, habe ich erst per mail von deren Seite erfahren, als die Widerrufsfrist abgelaufen war.

Also, denen nach ist die Laufzeit des Vertrages auf 2 Jahre angelegt.
Ich habe mal gehört, daß man einen Vertrag immer innerhalb von 6 Monaten kündigen kann, auch wenn die AGBs anders lauten. Stimmt das?

Und eine andere Frage wäre, wie rechtsverbindlich eine Kündigung per email ist. Brauche ich da eine Bestätigung des Unternehmens oder reicht eine Versandbestätigung meines email-Betreibers, das die mail angekommen ist?

Die schriftliche Kündigung per Einschreiben umgeht das Unternehmen dadurch, daß sein Firmenhauptsitz in Dubai (!) sitzt, und wo das Einschreiben nicht unterschrieben zurückkommt.

Vielen Dank im voraus!
Jens

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Ich habe mal gehört, daß man einen Vertrag immer innerhalb von 6 Monaten kündigen kann, auch wenn die AGBs anders lauten. Stimmt das?


Nein, das stimmt nicht.

quote:
Und eine andere Frage wäre, wie rechtsverbindlich eine Kündigung per email ist. Brauche ich da eine Bestätigung des Unternehmens oder reicht eine Versandbestätigung meines email-Betreibers, das die mail angekommen ist?


Je nachdem, was die AGB zum Thema Kündigung sagen. Wenn eine Kündigung grundsätzlich auch per e-Mail möglich ist, müssen Sie den Zugang der Kündigung nachweisen. Dies ist nur möglich, indem der Vertragspartner die Kündigung bestätigt. Versandbestätigung des Providers genügt nicht.
Sollte eine Kündigung per Schriftform vereinbart sein, so geht e-Mail ohnehin nicht.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

> habe ich erst per mail von deren Seite erfahren, als die Widerrufsfrist abgelaufen war.

> Firmenhauptsitz in Dubai (!) sitzt

Es handelt sich wahrscheinlich um Abzocke, wie lautet die Internetadresse genau?


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#3
 Von 
JensD
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

www.nachbarschaft24.net

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BCndigung-von-Nachbarschaft24.net__f34886.html

Die Seite ist google/Verbraucherzentrale bekannt, also wie der RA schrieb: Anfechtung wegen Erklärungsirrtums § 119/arglistiger Täuschung (§123 BGB )..etc

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#5
 Von 
JensD
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

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