Guten Tag.
Wie ist die Rechtslage im folgenden Fall:
ich habe einen Vertrag, für den ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen besteht, gekündigt und die Kündigung per Einschreiben Einwurf abgeschickt. Nun behauptet der Vertragspartner, die Kündigung nie erhalten zu haben. Die Nachforschung der Deutschen Post ergibt: "Die Sendung wurde zur Abholung bereitgestellt und am XX.XX. vom Empfänger abgeholt." Nun hat der Empfänger die Sendung abgeholt, einen Tag nachdem die Kündigungsfrist abgelaufen war. Was gilt nun?
Ich habe die Sendung ja schliesslich rechtzeitig abgeschickt und kann nichts dafür, wenn der Empfänger erst einige Tage später seine Post abholt.
Was ist also entscheidend? Der Zeitpunkt, an dem die Post zur Abholung bereitstand, oder der Zeitpunkt, an dem sie abgeholt wurde?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
-- Editiert von bimbam am 30.05.2007 15:40:22
Kündigungsfrist und Einschreiben Einwurf
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein Einwurfeinschreiben kann üblicherweise immer zugestellt werden. Mit dem Einwurf bzw. Bereitstellung sollte die Frist gewahrt sein.
Übliche Tricks wie von Freenet, die nur alle 7-10 Tage abholen und dann behaupten "frist versäumt" ziehen nicht(persönl. Meinung).
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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
Ah okay. Es geht in diesem Fall um Lycos, die für ihre Tricksereien auch bekannt sind. Es wurde ja sogar behauptet, es sei gar keine Kündigung eingegangen, was aber durch die Post eindeutig widerlegt werden kann. Das heisst ich sollte unter Verweis auf die Post auf der Gültigkeit der Kündigung bestehen? Reicht dazu eine formlose Mail?
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Versuche es mit Mail und sende falls keine Reaktion erfolgt nochmals per Fax oder besser Einschreiben.
Gebe nur das Bereitstellungsdatum als Zustelltermin an
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