Kündigungsfrist - zum nächsten Monat

20. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
timbooktwo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - zum nächsten Monat

Hallo,
von meinem Telefonanbieter habe ich, weil die Leistung nicht so erbracht werden kann, eine eMail mit folgendem Satz erhalten:
"Wenn Sie jedoch mit Ihrem TV-Produkt unzufrieden sind, bieten Ihnen aus Kulanz an, ihren TV-Vertrag zum nächsten Monat zu kündigen."
Wäre rechtlich gesehen der "zum nächsten Monat" der November noch drin oder erst die Kündigung im Dezember wirksam?
Der Telefondienstleister hat mir die Kündigung nun zum 30.11.2021 bestätigt, wobei ich der Meinung bin, dass zum nächsten Monat also der November gemeint ist und die Leistung ab da wegfällt.

Sehe ich das richtig, oder unterliege ich hier einem Denkfehler?

Gruß
Alexander

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Wan genau kam denn die E-Mail und wann genau war Vertragsbeginn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
timbooktwo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der gesamte Vertrag wurde letztes Jahr am 03.11.2020 gestartet. Da die Firma aber immer mehr die Leistung des TV Produkts reduziert (bei gleichbleibenden Gebühren), die Qualität immer schlechter wird, hat man mir das Sonderkündigungsrecht angeboten.
Aber die mir angebotene Kündigung dürfte doch dann unabhängig der Vertragslaufzeit sein, oder sehe ich das falsch?

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