Kunde holt PC nicht ab

4. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
ghostwriter1
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)
Kunde holt PC nicht ab

Hallo zusammen,

uns hat ein Kunde einen PC vorbei gebracht, da wird dort eine Software einrichten sollten. Nachdem der PC abgegeben wurde hat sich der Kunde gemeldet und gesagt, dass er die Software erstmal nicht braucht. Das ganze ist jetzt 8 Monate her, wir haben 10 Email und 5 Telefonanrufe getätigt, mit der Bitte den PC abzuholen. Keine Reaktion und kein Interesse das Ding abzuholen. Wie sieht das rechtlich aus, wann gehört uns der PC?

Für einen Rat wäre ich sehr dankbar,

G. bodo

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Hallo,

Grundsätzlich erst, wenn euch das Eigentum daran übertragen wird. Vllt würden nach irgendjemandes Argumentation diverse Umstände irgendwann die Annahme stützen, dass der Kunde sein Eigentum daran aufgegeben hat, aber das wäre erstmal reine Spekulation. Ansonsten bleibt er Eigentümer und der Herausgabeanspruch verjährt erst nach 30 Jahren.

Schöne Grüße

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#2
 Von 
ghostwriter1
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok danke, kann man Lagerhaltungskosten beanspruchen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Grundsätzlich schon, zumal wenn der andere in Annahmeverzug ist. Aber wie viel, weiß ich nicht. Einfach was ausprobieren :D Vllt wird er dann wenigstens abgeholt. Ansonsten könnte man den auch noch öffentlich versteigern lassen und den Erlös hinterlegen, dann ist man die Sache ebenfalls los.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Als erstes würde ich den Kunden mal gerichtsfest in Verzug setzen.

Danach kann man sich dann Gedanken um Lagerkosten und andere juristische Schritte machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Irgendwas wurde doch vermutlich gemacht um den PC vorzubereiten. Vielleicht wacht der Kunde nach der ersten Rechnung auf? Dazu Aufbewahrungskosten aufführen. Das motiviert dann evtl. besser. Die Rechnung kann man dann auf Kulanz immer noch ausbuchen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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