Kundigung aus wichtigem Grund

20. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)
Kundigung aus wichtigem Grund

Liebe Foren Gemeinde,

nehmen wir mal an ein Kunde schliesst einen Laufzeitvertrag auf 2jahre ab, in den AGB des Providers steht:


5.5.
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für 1&1 insbesondere dann vor, wenn der Kunde

* schuldhaft gegen eine der in den Ziffern A. 4. und 7. geregelten Pflichten verstößt,
* trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in den Ziffer A. 7.7 geregelten Anforderungen genügen,
* oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.

Meine Frage wenn der Kunde nun kündigt, aus wichtigem Grund, der nicht näher erläutert wäre gerechtfertigt und rechtskräftig wenn der Kunde seine Kündigung so formulieren würde:

Auf Grund einer Haushaltsauflösung ist dieser Anschluss nicht mehr nötig, deshalb möchte ich von Punkt 5.5. Ihrer AGB gebrauch machen und aus wichtigen Grund kündigen.

Was kann man tun wenn der Provider dies so nicht annehmen würde, weil seiner Meinung nach vielleicht keinen wichtigen Grund darstellt

-----------------
"THX"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Eine Kündigung aus wichtigem Grund bedarf einer nachvollziehbaren Erklärung zum einen und eine Unmöglichkeit der Leistungserbringug durch den Provider zum anderen.

Was verstehen Sie unter Haushaltsauflösung?

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ein einfacher Umzug berechtigt grds. nicht zur außerord. Kündigung. Nur, wenn am neuen Wohnort die Leistung nicht erbracht werden kann seitens des Providers, wäre eine Kündigung möglich.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Markus Held
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe ein ganz ähnliches Problem. Wir haben eine Studenten WG. Diese wird nun aufgelöst, da wir mit dem Studium fertig sind. Die WG Auflösung war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jedoch noch nicht absehbar. Ich habe den Vertrag mit genau dieser Begründung gekündigt. Nun besteht der Provider jedoch auf die Fortzahlung des Beitrages. Ich selber ziehe zu meinen Eltern zurück. Die haben aber selber schon seit langem einen DSL Provider, weswegen ich den Anschluss nicht übertragen kann.

Wie kann ich in dieser Situation argumentieren? Welche Rechte habe ich? Ist das eine Kündigung aus wichtigem Grund?

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@Markus Held

Nein, das sehe ich nicht. Was kann der Provider dafür, dass die WG sich auflöst? Der Anschlussinhaber wird somit die Zahlungen bis zum Ende der Mindestlaufzeit zahlen müssen. Alles andere wäre Kulanz. Zu versuchen, dieses Anliegen gerichtlich durchzusetzen, würde ich allenfalls empfehlen, wenn eine Rechtsschutzversicherung samt Deckungszusage besteht.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Markus Held
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist richtig, dafür kann er nichts, ich könnte den Vertrag ja auch mitnehmen. Da meine Eltern aber eben schon einen DSL Anschluss haben, bleibt mir diese Möglichkeit leider nicht. Ich habe folglich keine Chance den Vertrag weiterhin zu nutzen...?

Danke schonmal für die Antwort.

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#6
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

Wenn keine näheren erläuterungen in den AGB stehen was ein wichtiger Grund ist kann auch ein Wohnungswechsel und die Arbeitslosigkeit für den Kunden ein wichtiger Grund sei...möglicher weise sogar das man die gleiche Leistung für weniger Geld bekommt

wie ist der Punkt "Wichtiger Grund" den zu verstehen?

-----------------
"THX"

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
kann auch ein Wohnungswechsel und die Arbeitslosigkeit für den Kunden ein wichtiger Grund sei...möglicher weise sogar das man die gleiche Leistung für weniger Geld bekommt


Blödsinn.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

wieso Blödsinn...es ist nicht definiert was für den Kunden ein wichtiger Grund ist

also wäre vielleicht jemand so nett und würde das mal erläutern was hier als wichtige Gründe durch ginge?

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"THX"

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#9
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>es ist nicht definiert was für den Kunden ein wichtiger Grund ist <hr size=1 noshade>


Falsch. Siehe § 314 I BGB .

Ein wichtiger Grund liegt immer nur dann vor, wenn ein weiteres Festhalten am Vertrag dem Kündigenden unzumutbar ist. Es sind dabei aber alle die Fälle ausgeschlossen, in denen der Kündigende den Grund für die Kündigung selbst (zumindest mittelbar) herbeigeführt hat.

Günstigere Preise woanders -> keine ao. Kündigung

Arbeitslosigkeit -> entstammt der Risikosphäre des Kündigenden -> keine ao. Kündigung

Umzug -> nur dann ist ein weiteres Festhalten am Vertrag unzumutbar, wenn die Leistung am neuen Wohnort durch den Anbieter nicht erbracht werden kann; sonst nicht.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
please_help
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 10x hilfreich)

also wenn man ein 1600Dsl hatte und am neuen Wohnort nur ein 1000Dsl verfügbar ist kann die Leistung doch nicht erbracht werden...wäre das ein Beispiel

weiteres Beispiel...Kunde schliesst Vertrag ab oder verlängert diesen am Wohnort weil er guten Gewissens glaubt dort für die nächsten Jahre zu wohnen...nun muss aber Kunde umziehen weil ... wohnung unvorhersehbar gekündigt wird, haus verkauft wird .. Kunde muss deswegen umziehen....also er konnte es nicht vorhersehen



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"THX"

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