Hallo zusammen,
mich würde interessieren, was Ihr über folgenden Sachverhalt denkt:
Schwangere meldet sich für einen Yoga-Kurs an, der 8 Termine enthält und bei Anwesenheit von mindestens 6 Terminen von der Krankenkasse übernommen wird. Die 8 wöchentlichen Kurstermine werden klar vor dem ausgezählten Geburtsdatum liegen.
Zuerst wird der Kurs um eine Woche nach hinten verschoben.
Dieser erste Kurstermin findet statt und wird von der schwangeren auch wahrgenommen.
Beim zweiten Termin steht die schwangere vor verschlossener Tür ("aufgrund kurzfristiger Krankheit", E-Mail kam um 15 Uhr, Termin war um 18 Uhr)
Als die schwangere nun einen Tag vor dem dritten Termin anrief, um zu erfahren, wie sie denn noch auf die 6 Mindesttermine kommt, wurde ihr mitgeteilt, dass der nächste Termin nur online stattfindet. Die schwangere hat aber kein Notebook, auf dem das benötigte Programm ordnungsgemäß läuft / das ist tatsächlich so :-) die schwangere hat auch noch einen Walkman
Rein rechnerisch wird sie wohl eh nur noch auf die 6 kommen, wenn das Baby nicht früher kommt und sie überhaupt noch kann.
In den AGB des Veranstalters finde ich nur etwas dazu, dass bei kurzfristiger Erkrankung der Kursleiter am gleichen Tag ein Termin ausfallen kann. Zu der Möglichkeit, dass Kurse auf Online-Kurse umgestellt werden können, ist in den AGB nicht die Rede.
Jetzt stellt sich für mich die Frage; kann sie von ihrer Anmeldung zurücktreten, wenn sie kein fähiges Notebook hat?
Gefunden habe ich hierzu:
http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/vertragsanpassung.html
So ganz schlau werde ich daraus nicht. Der Abschlusssatz "Maßstab für eine Vertragsanpassung ist, was die Vertragsparteien bei Kenntnis der tatsächlichen Sachlage vereinbart hätten." lässt vermuten, dass in diesem Fall kein Vertrag zustande gekommen wäre, denn einen Online-Kurs hätte die Kundin kaum vereinbart.
-- Editiert von Dopavin am 21.10.2020 17:06
Kurs nur noch online aufgrund Corona / Rücktrittsrecht?
21. Oktober 2020
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Frage vom 21. Oktober 2020 | 16:53
Von
Status: Praktikant (505 Beiträge, 120x hilfreich)
Kurs nur noch online aufgrund Corona / Rücktrittsrecht?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2020 | 23:19
Von
Status: Unbeschreiblich (108022 Beiträge, 38108x hilfreich)
ZitatDie schwangere hat aber kein Notebook, auf dem das benötigte Programm ordnungsgemäß läuft :
Und der Anbieter stellt auch keines?
ZitatJetzt stellt sich für mich die Frage; kann sie von ihrer Anmeldung zurücktreten, wenn sie kein fähiges Notebook hat? :
Sie kann den Vertrag wegen nicht zumutbarer Änderung außerordentlich kündigen.
Zum einen ist ein Online Kurs eine ganz andere Sachen als ein Offline-Kurs (keine Korrektur durch Trainer möglich)
Zum anderen hat sie auch kein Gerät mit dem sie an dem Kurs teilnehmen kann.
ZitatDie schwangere hat aber kein Notebook, auf dem das benötigte Programm ordnungsgemäß läuft :
Und der Vater des Kindes weis nun ein Weihnachtsgeschenk.
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