Moin,
ich habe vor acht Tagen einen Kurs bei einem günstigen Bildungsanbieter über das Internet gebucht. Der Kurs findet kommende Woche am Dienstag statt. Leider muss ich nun doch beruflich arbeiten und dachte mir, ich könnte kurzfristig problemlos absagen.
Den Kurs würde ich beim nächsten Mal besuchen aber man möchte mir nicht entgegegen kommen und mir die ganzen Kursgebühren (60,00 Euro) berechnen.
Greift hier nicht das allgemeine 14-tätige Rücktrittsrecht?
Viele Grüße
Kurs online gebucht - 14 Tage Rücktrittsrecht?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Handelt es sich um eine Vorort-Schulung oder um Fernunterricht. Das ist insofern wichtig, weil das Widerrufsrecht für Verträge des Fernunterrichts (Räumliche Treenung Schüler/Lehrer) ausgeschlossen ist. --> §312b Absatz 3 BGB
.
Ansonsten müsstest ggf. mal recherchieren wie weit diese Ausschlüsse gehen und ob ein Seminar vor Ort wirklich mit eingeschlossen ist oder nicht.
Auf Anhieb würde ich sagen, dass der Anbieter hier Unrecht hat, denn es ist weder Freizeit noch Fernunterricht, noch Unterbringung, noch was anderes, was ausgeschlossen wäre.
Und natürlich wäre die Frage, inwieweit das Widerrufsrecht wirksam ausgeschlossen war, weil der Termin bereits nächste Woche ist. Manche Anbieter machen es in der Tat so, dass man das Widerrufsrecht nur bis beispielsweise einen Monat vor Seminar wahrnehmen kann und dass es danach ausgeschlossen ist, damit der Anbieter wegen Raumkapazität Planungssicherheit hat. Man müsste dann aber meiner Meinung nach deutlich auf eine solche Regelung hinweisen.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 14.12.2012 19:29
Hallo,
es handelt sich um ein Seminar vor Ort.
Gerade nochmals nachgelesen:
Ich wurde groß auf das 14-tägige Rücktrittsrecht aufmerksam gemacht aber in den AGBs steht die Info, dass man sich 10 Tage vor Beginn des Kurses nicht mehr abmelden kann.
Das 14-tägige Rücktrittsrecht gilt also nicht ab 10 Tage vor Beginn des Kurses. Ob das rechtlich in Ordnung ist?
LG
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Generell ist das schon rechtlich in Ordnung. Die Frage ist nur, ob sie über diese 10-Tages-Klausel vernünftig informiert wurden. Etwas fragwürdig, ich würde als Anbieter im Zweifel deutlich auf diese Klausel aufmerksam auch ausserhalb der AGB.
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