Hallo zusammen,
wenn man einem Bekannten etwas Geld leihen möchte, sollte man einen entsprechenden Darlehensvertrag aufsetzen. Dazu gibt es auch ausreichend Mustervorlagen, so z.B.
http://www.finanztip.de/fileadmin/images/Recht/Dahrlehensvertrag/Darlehensvertrag_Muster_2015.docx
oder
https://www.financescout24.de/media/1956/muster-darlehensvertrag.pdf
Meine Fragen sind:
1) Aktuell liegen die Zinsen für vier- bis niedrige fünfstellige Summen bei um die 4% bei den Banken. Wenn ich mich leicht unter diesem Niveau bewege (3%), ist das doch alles seriös oder? Ich möchte weder Gefahr laufen, eine Schenkung zu geben noch überzogene Zinssätze zu nennen.
2) Verzugszinsen sind ja bei Verbrauchern immer etwa 5%. Muss ich die dann auf den vereinbarten Zinssatz draufschlagen oder auf den Basiszinsatz, der aktuell bei -0,83% liegt?
Wenn ich die Muster richtig verstehe, wäre es zweiteres.
3) Wenn der Bekannte keine Lebensversicherung hat, bietet sich als Sicherung doch die Lohn/Gehaltspfändung an oder?
Vielen Dank
Kurze Fragen zu einem privaten Darlehensvertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ad 1.
Ja. Durch das Unterschreiten der marktüblichen Sätze liegt noch keine Schenkung vor (das wäre eine schöne "Falle" für private Darlehensnehmer, wenn sowas dann als Schenkungsversprechen nichtig wäre...), und Wucherzinsen verlangen mehr als eine Überschreitung um ein paar Punkte.
ad 2.
Man "muß" gar nichts. Verzugszinsen können auch privatrechtlich vereinbart werden, unter denselben Gesichtspunkten wie (1).
Wenn man nichts vereinbart, wird ein Gericht im Zweifel wohl "5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz" urteilen.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 23.11.2016 11:15
.
Zitat3) Wenn der Bekannte keine Lebensversicherung hat, bietet sich als Sicherung doch die Lohn/Gehaltspfändung an oder? :
Du meinst bestimmt eine Lohn/Gehaltsabtretung.
Beachte aber, dass diese in vielen Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen ausgeschlossen sind.
gruß charly
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank bis hierhin.
1) Wenn man also beispielsweise 3% Zinsen vereinbart, kann man als Verzugszinssatz auch 6% festlegen?
2) Wenn aber doch keine Lebensversicherung besteht und die Pfändung ausgeschlossen ist (das weiß man als Geber ja nicht), was bliebe dann noch als Sicherheitsoptionen; doch im Grunde nur Grundbuchenitrag (viel zu teuer) oder materielle Güter oder?
.
Zitat2) Wenn aber doch keine Lebensversicherung besteht und die Pfändung ausgeschlossen ist :
Nein, du musst unterscheiden zwischen Lohnpfändung und Lohnabtretung.
Eine Lohnpfändung kann der Arbeitgeber im Gegensatz zu einer Lohnabtretung nicht vertraglich ausschließen
und zurückweisen.
Zitatwas bliebe dann noch als Sicherheitsoptionen; :
Z.B. ein notarielles Schuldanerkenntnis.
gruß charly
Zitat:1) Wenn man also beispielsweise 3% Zinsen vereinbart, kann man als Verzugszinssatz auch 6% festlegen?
Klar.
Zitat:Z.B. ein notarielles Schuldanerkenntnis.
Was rein prozessuale Vorteile hat (man hat dann schon einen Titel und muß nicht mehr klagen), aber nichts bringt, wenn bei der Gegenseite nichts zu pfänden ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten