Kurze Fragen zu einem privaten Darlehensvertrag

22. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)
Kurze Fragen zu einem privaten Darlehensvertrag

Hallo zusammen,

wenn man einem Bekannten etwas Geld leihen möchte, sollte man einen entsprechenden Darlehensvertrag aufsetzen. Dazu gibt es auch ausreichend Mustervorlagen, so z.B.
http://www.finanztip.de/fileadmin/images/Recht/Dahrlehensvertrag/Darlehensvertrag_Muster_2015.docx
oder
https://www.financescout24.de/media/1956/muster-darlehensvertrag.pdf

Meine Fragen sind:
1) Aktuell liegen die Zinsen für vier- bis niedrige fünfstellige Summen bei um die 4% bei den Banken. Wenn ich mich leicht unter diesem Niveau bewege (3%), ist das doch alles seriös oder? Ich möchte weder Gefahr laufen, eine Schenkung zu geben noch überzogene Zinssätze zu nennen.

2) Verzugszinsen sind ja bei Verbrauchern immer etwa 5%. Muss ich die dann auf den vereinbarten Zinssatz draufschlagen oder auf den Basiszinsatz, der aktuell bei -0,83% liegt?
Wenn ich die Muster richtig verstehe, wäre es zweiteres.

3) Wenn der Bekannte keine Lebensversicherung hat, bietet sich als Sicherung doch die Lohn/Gehaltspfändung an oder?

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

ad 1.

Ja. Durch das Unterschreiten der marktüblichen Sätze liegt noch keine Schenkung vor (das wäre eine schöne "Falle" für private Darlehensnehmer, wenn sowas dann als Schenkungsversprechen nichtig wäre...), und Wucherzinsen verlangen mehr als eine Überschreitung um ein paar Punkte.

ad 2.

Man "muß" gar nichts. Verzugszinsen können auch privatrechtlich vereinbart werden, unter denselben Gesichtspunkten wie (1).
Wenn man nichts vereinbart, wird ein Gericht im Zweifel wohl "5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz" urteilen.




-- Editiert von BigiBigiBigi am 23.11.2016 11:15

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Nrwbasti):
3) Wenn der Bekannte keine Lebensversicherung hat, bietet sich als Sicherung doch die Lohn/Gehaltspfändung an oder?



Du meinst bestimmt eine Lohn/Gehaltsabtretung.

Beachte aber, dass diese in vielen Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen ausgeschlossen sind.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)

Vielen Dank bis hierhin.

1) Wenn man also beispielsweise 3% Zinsen vereinbart, kann man als Verzugszinssatz auch 6% festlegen?

2) Wenn aber doch keine Lebensversicherung besteht und die Pfändung ausgeschlossen ist (das weiß man als Geber ja nicht), was bliebe dann noch als Sicherheitsoptionen; doch im Grunde nur Grundbuchenitrag (viel zu teuer) oder materielle Güter oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Nrwbasti):
2) Wenn aber doch keine Lebensversicherung besteht und die Pfändung ausgeschlossen ist




Nein, du musst unterscheiden zwischen Lohnpfändung und Lohnabtretung.

Eine Lohnpfändung kann der Arbeitgeber im Gegensatz zu einer Lohnabtretung nicht vertraglich ausschließen
und zurückweisen.


Zitat (von Nrwbasti):
was bliebe dann noch als Sicherheitsoptionen;



Z.B. ein notarielles Schuldanerkenntnis.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
1) Wenn man also beispielsweise 3% Zinsen vereinbart, kann man als Verzugszinssatz auch 6% festlegen?


Klar.

Zitat:
Z.B. ein notarielles Schuldanerkenntnis.


Was rein prozessuale Vorteile hat (man hat dann schon einen Titel und muß nicht mehr klagen), aber nichts bringt, wenn bei der Gegenseite nichts zu pfänden ist.

0x Hilfreiche Antwort

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