Ist es möglich kurzzeitig Geld, welches vom Endkunden für einen Einzelhändler bestimmt ist, kurzzeitig einzubehalten, wenn mir der Händler sein Einverständniss dazu gegeben hat? Zur Erklärung. Ich bin der Lieferant und ziehe das Geld per Bankeinzug oder bar vom Endkunden ein. Dann würde ich es an einen Einzelhändler, von dem die Ware kommt weitergeben. Ist sehr wichtig!!!
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Kurzzeitig Geld verwalten lt. Vertrag
8. Juli 2005
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Frage vom 8. Juli 2005 | 09:16
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 37x hilfreich)
Kurzzeitig Geld verwalten lt. Vertrag
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#1
Antwort vom 8. Juli 2005 | 10:06
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Warum sollte das nicht möglich sein?
Wird doch ständig gemacht ("Nachnahme").
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
-- Editiert von ikarus02 am 08.07.2005 10:08:02
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