Kurzzeitig Geld verwalten lt. Vertrag

8. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
henryf
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 37x hilfreich)
Kurzzeitig Geld verwalten lt. Vertrag

Ist es möglich kurzzeitig Geld, welches vom Endkunden für einen Einzelhändler bestimmt ist, kurzzeitig einzubehalten, wenn mir der Händler sein Einverständniss dazu gegeben hat? Zur Erklärung. Ich bin der Lieferant und ziehe das Geld per Bankeinzug oder bar vom Endkunden ein. Dann würde ich es an einen Einzelhändler, von dem die Ware kommt weitergeben. Ist sehr wichtig!!!

-----------------
" "




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Warum sollte das nicht möglich sein?
Wird doch ständig gemacht ("Nachnahme").
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 08.07.2005 10:08:02

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.310 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.748 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.