Lastschrift rückbuchen nach Widerruf ?

13. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
vader2
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Lastschrift rückbuchen nach Widerruf ?

Hallo,
Meine Freundin hat voreilig bei Probenfieber.de so ein 12MonatsPaket ebstellt, wo sie aber lediglich bei Gratisprobenversendern eingetragen wird.Sie dachte, sie bekommt nun Proben, aber laut AGB lehnen die jegliche Garantie auf Erfolg ab, für mich ist das also der Versuch von Nepp. Das Ganze ging über einen Telefonanruf, sie wurde angerufen und regelrecht bequatscht , sogar ohne Hinweis, dass sie auch nur 3,6 oder 9 Monate abonnieren könnte !
Nun hab ich das gerade noch per Widerruf abbiegen können, aber der Betrag von fast 49 Euro ist schon abgebucht.
Nun hab ich zwar die Betätigung des Widerrufs per Mail bekommen, aber das Geld wollen die erst nach 6 Wochen zurücküberweisen, obwohl ich sie per sofort dazu aufgefordert habe !
Falls ich die Lastschrift zurückbuchen lasse, drohen die mit "Bearbeitungsgebühren" von 10 Euro .(lt. AGB)
Wenn ich die 6 Wochen warte, geht das Rückbuchen der Lastschrift nicht mehr und ich bzw. meine Freundin guckt eventuell in die Röhre. Nun ist die Frage- können die nun trotz Widerruf und nicht mehr gültigem Vertrag das Geld zurückhalten und muss ich mir Sorgen machen, wenn ich das doch lieber zurückbuchen lasse ?


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"Mit freundlichen Grüßen,
Michael"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Zürückbuchen aber schnell .

Sie haben das Recht dazu durch Ihren Widerruf . U.U. ist sogar der ganze Vertrag ungültig, da er durch sittenwidriges Verhalten zustande kam.

Sollten die tatsächlich auf die 10 Euro bestehen :

- entweder zahlen , immer noch besser als die ganze Summe .

- besser : an Verbraucherzentrale wenden - diese werden mit Freude abmahnen - übrigens auch wegen des unerbetenen Anrufs - verboten !

http://www.ihk-nordwestfalen.de/handel/Telemarketing1.php

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#2
 Von 
vader2
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Tip.
Ich denk auch, dass ich durch den Widerruf, der mir ja heute mit der Mail von Probenfieber auch bestätigt wurde ,das Recht habe, den Betrag ohne Einschränkungen zurückzubuchen.
Ich werd denen das auch mitteilen und die Rückbuchung veranlassen. Danke nochmal.
Vader2

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"Mit freundlichen Grüßen,
Michael"

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