Leasing Kauf und endlose Probleme. Bitte bitte helfen.

15. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Leasing Kauf und endlose Probleme. Bitte bitte helfen.

Hallo liebe Leute,
bitte helfen!

Ein Händeler für kleine technische Geräte (H) - ein Leasinggeber (LG) spielen die Rollen:

Das technische Gerät ( hier T) wird vom Leasinggeber geleast. Dadurch, dass die T aber nicht ordnungsgemäß funktioniert,
wird T mehrfach zur Reparatur an den Handel zurückgegeben. Der Handel stellt dafür eine Ersatzsache für diese Zeit
zur Verfügung. Jedes Mal, wenn Leasinggeber die Sache zurückerhält, sind wieder irgendwelche nicht unerheblichen Mängel zu erkennen, die von beiden Seiten zugestimmt wird.

Kaufvertrag 01.05.2016
Übergabe 15.05.2016
Kaufpreis 10.000
Probleme nach Reparaturen bis zuletzt Dezember 2017 festgestellt.

LG schaltet Rechtsbeistand ein.
Frage 1:
Kann LG zurücktreten? Möchte den Kaufpreis wieder erhalten.

Frage 2:
Kann der Handel Entschädigung für die Nutzung verlangen (zumindest da LG Ersatzsache bei jeder Reparatur erhalten).
-> Wie hoch würdet Ihr die Entschädigung ansetzen, die vom Kaufpreis abgezogen werden kann??


Frage 3: Kann das mit der Höhe der Leasingrate gleichgestellt werden?




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von cass):
Das technische Gerät ( hier T) wird vom Leasinggeber geleast.

Ungewöhnlich, normalerweise machen die das ja eher nicht.



Zitat (von cass):
Kann LG zurücktreten? Möchte den Kaufpreis wieder erhalten.

Geht doch gar nicht, er hats doch nur geleast. Wie kann er denn da den Kaufpreis wieder erhalten?



Zitat (von cass):
Kann der Handel Entschädigung für die Nutzung verlangen

Klar. Verlangen knn man ja bekanntermaßen fast alles. Interessant / problematich wirds wenns ans durchsetzen des Verlangens geht ...



Ansonsten komm es halt auf die Details an.
Inhalte der vertraglichen Vereinabrungen, der Kommunikation, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)

Entschuldigung, es geht um den Rücktritt vom Kaufvertrag über den Leasing-Gegenstand.
Der Leasingnehmer ist der Käufer und klagt.

Hilfe?

0x Hilfreiche Antwort

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