Leasing Vertrag mit Bürgen

26. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Marusja13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Leasing Vertrag mit Bürgen

Guten Tag,
Es wurde ein Leasingvertrag mit einem Bürgen vor 3 Jahren abgeschossen. Die finanzielle situation des Lesaingsvertragnehmer hat sich zum schlechten vereändert. So das es nicht mehr möglich ist die monatlichen Raten zu zahlen.
Bei vertragsabschluß war der Vertragsnehmer ledig und ohne Kinder(deshalb wurde ein Bürge gebraucht).
Frage: Wie siht es mit dem Bürgen in solch eine situation aus? Haftet er trotz der veränderten situation für den Fertragsnehmer? Welche konsikvenzen muss der Bürge,bei nicht bezahlten Monatsraten fon Fertragsnehmer, tragen? Muss der Bürge für die ausstehende Monatsraten aufkommen?

Vielen Dank im Voraus

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja, wenn der Vertragsnehmer nicht mehr zahlen kann, wendet sich das Unternehmen an den Bürgen, denn dazu ist eine Bürgschaft auch bestimmt.
Familiäre Veränderungen beim Vertragspartner oder Bürgen werden den Leasinggeber nicht interessieren.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Haftet er trotz der veränderten situation für den Fertragsnehmer?

Nicht trotz, sondern gerade wegen.

Muss der Bürge für die ausstehende Monatsraten aufkommen?

Was wäre der Sinn der Bürgschaft denn sonst gewesen?

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#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

es ist aus gegebenen Anlass zu raten, dass Sie sich ganz schnell mit dem Bürgen darauf einigen, dass er freiwillig den Vertrag für Sie erfüllt. Wenn die Leasing-Gesellschaft den Bürgen offiziell in Anspruch nimmt - so mit allem *drum und dran* - besteht ganz schnell die Gefahr, dass erhebliche Kosten zusätzlich entstehen. 2 bis 3.000 EUR sind da garnix!! Wenn es ganz schlecht läuft >> Auto futsch und erhöhte Kosten trotzdem.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marusja13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für bereits so viele antworten.
Ich habe gehört das bei gewissen veränderungen(wie familienstand oder änliches)Der Bürge nicht mehr haftet, da es nicht mehr dem Vertragsverhältniss entspricht.Vertragsnehmer:"Ledig, existenzgründung und ohne Kind----verändert: Verheiratet, die Firma läft nicht und Kind"
Es ist ja klar dass der Vertragnehmer mit allen konsequenzen rechnen soll. Aber bei so einer langen Laufzeit des Leasingvertrags bringt es keine veränderung für den Bürgen? Gibt es welche ausnahmen für Bürgen? kann man die Bürgschaft beenden? Gibt es Gesetze für Bürgschaf bei leasing die ich nachlesen kann?
Danke im Voraus

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Der Bürge haftet. Gerade für solche Fälle existiert ja die Bürgschaft!

Was sollte denn Ihrer Ansicht nach der Gläubiger machen? Dem Geld hinterherlaufen, weil der Leasingnehmer nicht bezahlen kann und der Bürge aus dem Vertrag will? Wäre ja noch schöner...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich habe gehört das bei gewissen veränderungen(wie familienstand oder änliches)Der Bürge nicht mehr haftet

Nein.

da es nicht mehr dem Vertragsverhältniss entspricht.

Das Vertragsverhältnis ist 'Bürge haftet' und nicht 'Bürge haftet, solange der Leasingnehmer unverheiratet bleibt und nicht die Stadt verläßt' - oder steht das in Ihrem Vertrag anders?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@marus: Ja, es gibt Gesetze: Lies mal unter wikipedia-bürgschaft-

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marusja13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja das denke ich schon das für diese Fälle der Bürge da ist.

Danke hab auch in wikipedia schon nach gelesen.

Problemm: Der Leasingvertragnehmer will aus dem vertrag raus Ohne dem Bürgen zu schaden!!!

Kann man den Leasingvertrag vorzeitig Kündigen ohne den Schaden dem Bürge zu bringen? Oder wie sollte/könnte man diese situation gelöst werden?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

ganz einfach einmal mit der Leasing-Gesellschaft ein persönliches Gespräch führen. Danach ist für Sie und alle Zukunft alles Sonnen klar.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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