Leasingübernehme - KM Leasing - Probleme bei Rückgabe mit alten Leasingnehmer

30. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Leasingübernehme - KM Leasing - Probleme bei Rückgabe mit alten Leasingnehmer

Hallo,
ich habe 2012 einen Wagen von einem Leasingnehmer noch für ein halbes Jahr übernommen. Er sicherte mir noch den Kundendienst zu zu machen, Tüv und unter sonstiges waren auch noch Winterreifen im Leasingportal angegeben. Auch das Portal, welches den Wagen anbot sah das so und bestätigte mir das 2012 (Wagen mit extra Winterreifen, kostenlos).

Bei Übergabe an mich kam dann raus, dass der Wagen nur mit Winterreifen übergeben wird. Der alte Leasingübernehmer behauptete, dass er den Wagen mit diesen Reifen/Felgen vom Händler damals übernommen hatte. Dort auf der Felge war auch das Firmenenblem des Autoherstelleres zu sehen. Ich glaubte ihm. Ich hatte einen Zeigen dabei. Und dachte mir, dass er eben den Wagen mit Winterreifen bestellt hatte und dann eben "tolle" Sommerfelgen mit Reifen im Sommer nutzte.
Bei Übergabe an den Autohändler kam dann heraus, dass der Wagen eben mit Sommerreifen ausgeliefert worden ist.

Ich musste dann die passenden Felgen mit Reifen (teuer)besorgen.Der alte Leasingnehmer meint, das sei meine Schuld, ich hätte eben besser aufpassen sollen und die Unterlagen besser ansehen müssen.

Jedoch heißt das im Leasingportal:
"Denn bei einer Leasingübernahme treten Sie an die Stelle des eigentlichen Leasingnehmers und übernehmen den bestehenden und noch laufenden Leasingvertrag." - Das bedeutet doch, dass ich eben auch das Leasingfahrzeug so erhalte, wie er es übernommen hat?

Ferner hat er nicht, wie vereinbart, einen Kundendienst machen lassen, sondern eben nur einen Olwechsel. Vermutlich um das Zeichen in der Anzeige zu löschen. Weitere Punkte wie Bremsen/Zustand usw, wie im Serviceheft angegeben wurden nicht ausgeführt und auch nicht angekreuzt. Das hat mir auch der ausführenede Betrieb bestätigt. Dieser bekam nur den Auftrag einen Ölwechsel zu machen. Ich mssute dann die alle 2 Jahre fälligen Getriebeölwechsel noch auf meine Kosten machen lassen.Dies hätte aber mit dem Service mitgemacht werden müssen.

Nun der Wagen hatte 40.000 km bei Übergabe drauf. Ich hatte mich verlassen, dass der Kundendient mir eine gesisse Sicherheit gibt. Jedoch bei meiner Übergabe an den Händler 2000 km und ein halbes Jahr später stellte er fest, dass die Bremssscheiben defekt waren. Wir reden hier von einem oberklasse Wagen . da sollten 2000 km keine Probleme machen.
Der alte Leasingnehmer sagt, dass das nicht sein kann, da er den Wagen auch zum Tüv (beim Händler) gebracht hat und dieser den Wagen schließlich nicht beanstandet hat.

Die Reparatur kostete mich 550 EUR.

H (Kosten Getriebeölwechsel, Sommerreifen/Felgen und Bremsscheiben) habe ich ihrend eine Handhabe gegen den alten Leasingnehmer?

Kann ich den alten Leasingnehmer auch wegen Betruges anzeigen?

Gruß Tom

-- Editier von müllermilch am 30.12.2015 09:44

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Ich musste dann die passenden Felgen mit Reifen (teuer)besorgen.


? Du brauchtest doch "nur" fehlende Sommerreifen. Wieso passen die nicht auf die Felgen, auf denen die Winterreifen waren? Umgekehrt kann schon mal sein (wenn du sehr exotisch "tief und breit" als Sommerreifen hast), aber so herum paßt es doch immer.

Zitat:
habe ich ihrend eine Handhabe gegen den alten Leasingnehmer?


Bzgl. nicht eingehaltener Zusicherungen schon. Bei sowas wie den Bremsen wird es schwer, weil du bei ausgeschlossener Gewährleistung arglistiges Verschweigen beweisen müßtest.
Abgesehen davon dürften deine Ansprüche durch Selbstvornahme erloschen sein.
Darüber hinaus dürften Ansprüche aus Sachmängelhaftung aus 2012 schon verjährt sein (2 Jahre taggenau), alle sonstigen evtl. Ansprüche verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende, also morgen. Daher kommt deine Frage "etwas" spät.

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#2
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Das Autohaus wollte eben die gleichen oder höherwertige die ausgeliefert worden sind.
Es waren Felgen von einem günstigen Anbieter drauf und dazu noch "kleiner". Und der Händler hat das so nicht akzeptiert.
Das kann man ja auch verstehen. oder? Die Idee hatte ich anfangs auch, nur wusste ich ja bis dahin nicht, dass es noname Felgen sind. Der alte Leasingnehmer hat ja später zugegeben, dass er den Wagen mit Sommerreifen bekommen hat und das es mein Problem sei.

Warum es ist doch Betrug und ich kann das ja noch bis morgen zu Gericht oder Staatsanwaltschaft hinfaxen, oder nicht?
Kann ich ja immer noch einem Rechtsanwalt übergeben?
Denn es hätte sonst ja auch der ausführende Betrieb haften müssen. Jedoch hatte er ja nur die order das Öl zu wechseln.
Ich möchte nur mal auf das Urteil - Amtsgericht (AG) Halle in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 21.7.2011, AZ: 93 C 1407/10 ) - hinweisen. Jedoch kams ja nicht mal so weit.
Sachmangel? Ist es das wirklich? Denn ich fordere seine Zusicherung auf Kundendienst und den Schadensersatz der Reifen und Felgen ein. Ist das nicht 3 Jahre?






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#3
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Warum es ist doch Betrug und ich kann das ja noch bis morgen zu Gericht oder Staatsanwaltschaft hinfaxen, oder nicht?


Die strafrechtliche Seite hilft dir aber nicht für deinen zivilrechtlichen Anspruch. Eine Strafanzeige läßt die zivilrechtliche Verjährung nicht unterbrechen/hemmen.

Zitat:
Kann ich ja immer noch einem Rechtsanwalt übergeben?


Wenn der noch bis morgen abend 23:59:59 eine Klageschrift zurechtbastelt und zum Gericht faxt...

Zitat:
Ist das nicht 3 Jahre?


Selbst wenn, läuft das in etwas über 32 Stunden ab. Späterer Verjährungsbeginn durch spätere Kenntnis liegt ja nicht vor, du wußtest nach eigener Aussage ja schon 2012 von den mutmaßlichen Täuschungen.
Außer natürlich "2012 für ein halbes Jahr" ging dann nach 2013 über, dann wäre eine Täuschung, über die du erst 2013 Kenntnis erhalten hast, evtl. (!) noch nicht übermorgen verjährt.

-- Editiert von TheSilence am 30.12.2015 15:43

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#4
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo TheSilence,

danke. Das dachte ich mir auch schon und habe die Klage fast fertig. Und die Strafanzeige unterscheidet sich doch nicht im Großen und Ganzen, oder?

Und im neuen Jahr kann ich doch immer noch einen Rehctsanwalt damit beauftragen und der kann das übernehmen, korrekt?
Hauptsache der Sachverhalt ist vor Jahreswechsel bei Gericht?

Aber was sagst du/Ihr zu den Punkt Lessingübernahme - "Denn bei einer Leasingübernahme treten Sie an die Stelle des eigentlichen Leasingnehmers und übernehmen den bestehenden und noch laufenden Leasingvertrag"

Da kann er doch nicht einfach die Reifen weg lassen, oder?

Der Punkt nicht eingehaltene zusagen des Kundendienstes? Haftet er dafür?

Gruß Tom



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