Hallo,
ich habe einen Leasingvertrag abgeschlossen, der ist jetzt schon 4 Wochen her.
Ich habe jedoch die Möglichkeit einen neuen Leasingvertrag abzuschließen (Der wurde bereits genehmigt). Beim Abschluss dieses Vertrags wird der alte Vertrag ungültig (da selbes Fahrzeug). Im neuen Antrag ist eine extra Seite vor dem eigentlichen Vertrag wo steht:
Zitat:Im Vorfeld von Ihnen gestellte Leasinganträge zum gleichen Fahrzeug betrachten wir hiermit als gegenstandslos.
Hab ich dann wieder 14 Tage Widerrufsrecht, und wenn ich diesen 2 Vertrag widerrufe, müsste ich den ersten Vertrag wieder aufnehmen oder gilt der dann auch nicht mehr?
Grund ist das ich mir einen Leasingvertrag aufgestellt habe für einen Roller. Nach überlgen kann ich mir das Fahrzeug doch Bar kaufen, und das wäre mir lieber als 4 Jahre knechtschaft. Den neuen Leasingvertrag hab ich eigentlich erhalten weil ich vorher die Laufzeit ändern wollte. Ich könnte den doch jetzt dazu benutzen ganz aus dem Vertrag zu kommen, oder nicht?
Fahrzeug wurde noch nicht ausgeliefert, weshalb das ganze für mich überhaupt erst in betracht kommt. Ich müsste nämlich bis auf Gebühren nichts zahlen.
Freundliche Grüßen