Hallo !
Wie wäre vorzugehen falls ein Lasingvertrag mit vereinbarter Grundmietzeit nicht zum Vertragsende vom Nehmer gekündigt wird und daher mehr Leasingbeträge als vereinbart gezahlt worden wären ? Die Gesamtsumme der Beträge liegt deutlich über der vereinbarten Restsumme und der Geber will den Vetrag noch weitere 6 Monate erzwingen - Kündigungsfrist. Einfach Pech gehabt oder kann man auf eine Einigung hoffen ?
Vielen Dank !
-----------------
" "
Leasingvertrag nicht gekündigt - überbezahlt
10. Juli 2012
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juli 2012 | 11:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Leasingvertrag nicht gekündigt - überbezahlt
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Juli 2012 | 12:39
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Was steht denn im Vertrag dazu?
Privat- oder Firmenleasing?
Üblicherweise gibt man Fahrzeug am Ende ab oder zahlt Restsumme.
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
#2
Antwort vom 10. Juli 2012 | 15:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Es ist ein gewerblicher Vertrag, der Leasinggegenstand ist durch die Beiträge mehr als bezahlt.
-----------------
" "
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Juli 2012 | 16:09
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Dann gilt das was vertraglich vereinbart wurde und wenn es keine Endklausel gibt - Pech
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
#4
Antwort vom 13. Juli 2012 | 00:45
Von
Status: Unbeschreiblich (120326 Beiträge, 39874x hilfreich)
quote:
Wie wäre vorzugehen falls ein Lasingvertrag mit vereinbarter Grundmietzeit nicht zum Vertragsende vom Nehmer gekündigt wird und daher mehr Leasingbeträge als vereinbart gezahlt worden wären ?
Als erstes wäre das gründliche lesen sämtlicher vertraglicher Vereinbarungen anzuraten, ob der Art der Vorgehensweise nicht doch zugestimmt wurde.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#5
Antwort vom 29. November 2019 | 10:41
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Leasing und Miete? Sicher, dass es sich um einen Leasingvertrag handelt?ZitatLasingvertrag mit vereinbarter Grundmietzeit :
#6
Antwort vom 29. November 2019 | 22:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120326 Beiträge, 39874x hilfreich)
Nach 5 Jahren dürfte der Vertrag und dessen Beendigung doch hoffentlich geklärt sein ...
Und jetzt?
Schon
268.277
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
27 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten