Leasingvertrag nicht gekündigt - überbezahlt

10. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Theda Meier
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Leasingvertrag nicht gekündigt - überbezahlt

Hallo !
Wie wäre vorzugehen falls ein Lasingvertrag mit vereinbarter Grundmietzeit nicht zum Vertragsende vom Nehmer gekündigt wird und daher mehr Leasingbeträge als vereinbart gezahlt worden wären ? Die Gesamtsumme der Beträge liegt deutlich über der vereinbarten Restsumme und der Geber will den Vetrag noch weitere 6 Monate erzwingen - Kündigungsfrist. Einfach Pech gehabt oder kann man auf eine Einigung hoffen ?
Vielen Dank !


-----------------
" "

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Was steht denn im Vertrag dazu?
Privat- oder Firmenleasing?

Üblicherweise gibt man Fahrzeug am Ende ab oder zahlt Restsumme.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Theda Meier
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ein gewerblicher Vertrag, der Leasinggegenstand ist durch die Beiträge mehr als bezahlt.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Dann gilt das was vertraglich vereinbart wurde und wenn es keine Endklausel gibt - Pech

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

quote:
Wie wäre vorzugehen falls ein Lasingvertrag mit vereinbarter Grundmietzeit nicht zum Vertragsende vom Nehmer gekündigt wird und daher mehr Leasingbeträge als vereinbart gezahlt worden wären ?

Als erstes wäre das gründliche lesen sämtlicher vertraglicher Vereinbarungen anzuraten, ob der Art der Vorgehensweise nicht doch zugestimmt wurde.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Theda Meier):
Lasingvertrag mit vereinbarter Grundmietzeit
Leasing und Miete? Sicher, dass es sich um einen Leasingvertrag handelt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Nach 5 Jahren dürfte der Vertrag und dessen Beendigung doch hoffentlich geklärt sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.