Hallöchen,
hier nun mein aktuelles Problem. Habe ein fahrzeug im jahr 1999
über ein Leasingunternehmen verleast. Die Raten waren sehr hoch und daher beschloss ich den Wagen zu verkaufen. Nach einem Jahr habe ich das Fahrzeug, zu einem mir mitgeteilten Rückkaufswert, privat ausgelöst und darauf hin habe ich den Fahrzeugbrief zugesendet bekommen. Leider klappte der Verkauf nicht und ich habe das Fahrzeug bei einer anderen Leasingfirm(Salesback Leasing) neu verleast. Ein Jahr später konnte ich dann das Auto verkaufen. Nach nunmehr fast 3 Jahren meldet eine refinanzierende Bank der Leasinggesellschaft,Ihren ursprünglich abgetretenden Ansprch über das Fahrzeug an, da die Leasingesellschaft zwischenzeitlich Pleite gemacht hat.
Sie unterstellt mir Unterschlagung des Fahrzeuges und fordert mich auf alle notwendigen Unterlagen zum Thema vorzulegen. Diese habe ich nach all den Jahren natürlich nicht mehr.
Was tun?Bin ich verpflichtet solche Unterlagen (Vertrag, Kontoauszug über den Ablösebetrag etc)nach all den Jahren aufzubewahren und denen nachzuweisen, obwohl ich den Brief bekommen habe.
-----------------
" "
Leasingvertrag und abgetretene Rechte
3. November 2004
Thema abonnieren
Frage vom 3. November 2004 | 20:50
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Leasingvertrag und abgetretene Rechte
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten