Lebensversicherung verkauft

11. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Klinsi
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Lebensversicherung verkauft

Hallo zusammen,
habe meine Lebensversicherung (Laufzeit 1987 - 2022) gerade verkauft. Habe dann einen Brief erhalten, dass "eine Übertragung nicht möglich ist, nur eine Abtretung". Gleichzeitig werde ich gebeten, eine "ergänzende Abtretungsanzeige" zu unterschreiben. Dem Brief der Versicherung ist jedoch zu entnehmen, dass "die Abtretung bereits erfolgt ist".
Habe per Mail vorgestern bei der "Unternehmensberatung" angefragt, welche Konsequenzen diese "Ergänzung" für mich hätte. Da bis heute keine Reaktion erfolgte, habe ich dort angerufen, das Gespräch war leider nicht sehr informativ.
Meine Frage nun: Bin ich jetzt ein Angsthase, der das ruhig unterschreiben kann, oder wird mir dringendst davon abgeraten. Möchte nämlich vermeiden, dass plötzlich weniger als im Kaufvertrag festgehalten ausgezahlt wird.
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
Klinsi

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
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#2
 Von 
Klinsi
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, nach Ablauf der Versicherung im Jahre 2022. Solange muss der Käufer warten, ich nicht. Deshalb ja auch der VERKAUF. Und da ich einen bestimmten Preis ausgehandelt habe, ist es mir auch ziemlich egal, was die Versicherung in 16 Jahren dem Käufer auszahlt.
War übrigens auch nicht das Thema der Eröffnung.

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#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

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#4
 Von 
Klinsi
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Soll heißen, dass der Kaufvertrag nichtig ist? Wenn man jedoch danach googelt, findet man jede Menge Angebote. Wie kommt das, wenn der Verkauf einer LV angeblich nicht möglich ist?
Und warum muss ich mich jedesmal neu einloggen, wenn ich hier eine Antwort schreibe? ;)

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#5
 Von 
Klinsi
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann das übrigens jemand bestätigen, dass der Verkauf einer LV nicht möglich, und der Vertrag damit automatisch nichtig ist?
Ich möchte Pawels Aussage natürlich nicht anzweifeln, es ist jedoch immer ratsam, sich eine zweite Meinung einzuholen.

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#6
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

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#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Meines Erachtens muss man hier mal wieder das gute alte Abstraktionsprinzip bemühen, dass jeder angehende Jurist bereits im ersten Semester eingebläut bekommt, und zwar gerne Erläuter an einem Kaufvertrag, in dem die Kaufsache ein Schönfelder (für die, die es nicht wissen: Das ist der nette rote Klotz aus dem Beck-Verlag, der die deutschen (Zivil-)Gesetze enthält) ist.

Man muss nämlich Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft unterscheiden. Verpflichtungsgeschäft ist der Kaufvertrag § (§ 433 BGB :Übergabe und Übereignung des Schönfelders gegen Kaufpreiszahlung). Verfügungsgeschäft ist das Erfüllungsgeschäft (§ 929 BGB : Übereignung des Schönfelders und des (Bar-)Geldes). Soweit zum Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft bei Sachen im Sinne des § 90 BGB .

Bei der Lebensversicherung wird nämlich keine Sache verkauft, sonder der Anspruch des Versicherungsnehmers aus dem Vertrag. Ein Anspruch ist ein Recht. Rechte können auch Gegenstand eines Kaufvertrages sein (siehe § 453 BGB ). Die Übergabe und Übereignung des Rechtes erfolgt jedoch nicht wie bei Sachen nach § 929 BGB , sondern durch Abtretung nach §§ 398 ff. BGB . Demnach stellt die Abtretung nur das Verfügung und damit das Erfüllungsgeschäft dar.

Im Übrigen hieß es im Ausgangspost wie folgt:

"Habe dann einen Brief erhalten, dass eine Übertragung nicht möglich ist, nur eine Abtretung. Gleichzeitig werde ich gebeten, eine ergänzende Abtretungsanzeige zu unterschreiben."

Mit Übertragung dürfte wohl eine Auswechselung der Vertragsparteien, d.h. einen Versicherungsnehmerwechsel, gemeint sein. Zumindest kann ich mir nicht vorstellen was sonst mit Übertragung gemeint sein sollte. Zwar ist auch ein Versicherungsnehmerwechsel grundsätzlich möglich, aber dem muss die Versicherung auch zustimmen. Das will sie wohl im vorliegenden Fall aus welchen Gründen auch immer nicht. Das bedeutet, das Klinsi nach wie vor Vertragspartner der Versicherung ist und ggf. auch die Versicherungsraten zahlen muss, so die LV nicht beitragsfrei geführt wird. Vielleicht sollte der Kaufvertrag noch mal unter der Prämisse durchgeprüft werden. Vielleicht stellt er sich dann gar nicht mehr als so günstig heraus!!!

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