Leistung ohne Vertrag - Zahlungspflicht?

19. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tandibur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Leistung ohne Vertrag - Zahlungspflicht?

Hallo zusammen,

ich bin vor 3 Jahren in ein Haus gezogen und nutze seitdem den Kabelanschluss von dem entsprechenden Kabelbetreiber.
Ich habe bis heute keinen Vertrag unterschrieben. Kann mir der Betreiber auch ohne Vertrag die Gebühren nachträglich in Rechnung stellen?

Freundliche Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja, wie bei bei der GEZ,bei Strom-, Gas- oder Wasserverbrauch.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Da Sie die Leistung in Anspruch nehmen kann der Betreiber natürlich zur Kasse bitten. Allerdings ist hier m. E. die Verjährung zu berücksichtigen. Alle Ansprüche die älter als drei Jahre sind, kann er nicht mehr geltend machen

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#4
 Von 
Tandibur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Meiner Meinung nach kann der Betreiber jedoch nicht nachweisen, dass ich die Leistung in Anspruch genommen habe, da es keinen "Fernsehzähler" gibt (anders als bei Wasser, Strom). Es steht dem Betreiber ja frei, den Anschluss abzuschalten.
Und anders als bei unverlangt bekommenen Paketen kann ich die Fernsehsignale ja nicht zurückschicken oder zur Abholung bereithalten.
Mir wurde vor 3 Jahren ein Vertrag zugeschickt, den ich nicht unterschrieb, da die AGB´s fehlten. Ich forderte sie an, bekam jedoch bis heute keine Antwort.
Ich bekomme aber Post mit Werbung für das Digitalupgrade. Darin habe ich sogar eine Kundennummer.
Ich werde einfach weiter abwarten, in der Hoffnung niemals zahlen zu müssen. ;-)

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#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

ist das Haus als selbstgenutztes Eigentum oder eingezogen zur Miete / Pachte ?

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#6
 Von 
Tandibur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

selbst genutztes Eigentum

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Entweder du nutzt das Kabel und zahlst oder im anderen Fall solltest du aus Eigeninteresse den Anschluß verplomben lassen.
Ich hatte auch 2 Jahre einen offenen Kabelanschluß, aber 2 offensichtliche Sat-Anlagen im Haus = Kein Ärger.
Jemand anders im Weg ohne Satanlage, aber offener und angeschlossener Kabeldose=Mahnverfahren.


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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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