Hallo,
ich bin seit Februar 2015 bei einem Liefer-Service (deutschlandweite Handelskette) dabei, der 2014 das erste Mal auf den Markt kam. Dieser Liefer-Service stellte vor ein paar Jahren den Service ein. Dieser wurde jedoch von einem ca. 130 km entfernten Liefer-Service mit Autobahnanschluss für unsere Region übernommen. Dieser Liefer-Service stellte Ende Juli 2021 ebenfalls den Service ein. Geliefert wurde bis dahin in Papiertüten bis zur Wohnungstür (bei mir 2. OG). Man bekam eine Rechnung und hatte 2 Wochen Zeit, diese zu begleichen.
Ende 2021 bekam ich dann heraus, dass eine Filiale dieser Handelskette bei mir im Ort ebenfalls diesen Liefer-Service bereitstellt. Gesagt, getan. Ab da wurde die Ware in großen Klappboxen angeliefert, deren Inhalt ich in bereitstehende Kartons umlud. Das habe ich deswegen gemacht, weil das Pfand pro Klappbox 8 € betrug. Bezahlen musste man entweder in bar oder mit der girocard.
Ende Juli 2024 wurde mir von einem der Fahrer mitgeteilt, dass die Geschäftsleitung beschlossen hätte, nur noch bis an die Haustür zu liefern!!! Auf der Webseite des Liefer-Services steht aber:
Bequeme Lieferung in jedes Stockwerk
Endlich Einkaufen ohne Schleppen: Wir tragen deinen Einkauf bis an die Wohnungstür. Ganz egal, in welchem Stockwerk du wohnst.
Eine Mail und später ein Brief an die Geschäftsleitung blieben unbeantwortet.
2 x mal wurde die Ware noch bis an die Wohnungstür geliefert, wenn auch mit Hindernissen. Bei der 3. Lieferung im September 2024 rief man mich 3 h vor der Lieferung an und teilte mir mit, dass nur noch bis an die Haustür geliefert wird. Nach längerer Diskussion (nicht mit der Geschäftsleitung!) kam heraus, dass es wohl um den Zeitaufwand für das Umräumen der Ware ging (2 - 3 min). Man bot mir an, den Warenkorb zu stornieren (ca. 200 €), was ich denn auch tat.
Dieses Verhalten habe ich sowohl im Youtube-Kanal als auch im Facebook-Account dieses Liefer-Services gepostet und bekam von beiden die Bestätigung, dass Sinn und Zweck dieses Liefer-Services das oben fett gedruckte ist. Jedoch sah man sich nicht in der Lage auf die Geschäftsleitung dieser Filiale einzuwirken, sondern überließ das letztendlich mir.
Meine Frage ist, ist hier ein Vertrag zustande gekommen, an den sich beide Seiten halten müssen?
Wenn ja, welches Gesetzbuch und welcher § käme da in Frage? Ich kenne mich im Vertragsrecht überhaupt nicht aus.
Sorry für den längeren Text.
Liefer-Service
Zitat :ich bin seit Februar 2015 bei einem Liefer-Service (deutschlandweite Handelskette) dabei
Als was konkret?
Zitat :Meine Frage ist, ist hier ein Vertrag zustande gekommen, an den sich beide Seiten halten müssen?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Zitat :Meine Frage ist, ist hier ein Vertrag zustande gekommen, an den sich beide Seiten halten müssen?
Das Konzept sieht vor, dass Du eine Klappbox nimmst und bei der nächsten Lieferung die dann leere Klappbox gegen eine volle austauscht. Die Wartezeit des Mitarbeiters für Dein Umräumen fällt dann nicht an.
Du hast den Vertrag also einseitig geändert. Der Anbieter hat das darauf hin ebenfalls getan, indem nur bis zur Haustür geliefert wird.
Wie Du da rauskommst?
a) Eine Klappbox nehmen und jeweils die volle gegen die leere austauschen, oder
b) drück dem Lieferanten jeweils einen 5 Euro Schein in die Hand, oder
c) such Dir einen anderen Lieferanten, der mit Tüten hantiert oder eine Umräumung akzeptiert
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Zitat :Die Wartezeit des Mitarbeiters für Dein Umräumen fällt dann nicht an.
Richtig.
Eine derartige Störung im Betriebsablauf durch einseitige eigenmächtige Vertragsänderung muss der Vertragspartner in der Regel nicht hinnehmen.
Insofern war es schon sehr kulant und kundenfreundlich, dass man noch bis an die Haustüre liefern wollte. In der Regel kündigt man bei Problemkunden einfach.
Zitat :a) Eine Klappbox nehmen und jeweils die volle gegen die leere austauschen
Das scheidet ja wegen der 8 EUR Pfand aus ...
Zitat :b) drück dem Lieferanten jeweils einen 5 Euro Schein in die Hand
Das scheidet auch aus, denn das wäre ja noch teurer als das Pfand.
Im übrigen helfen dem Fahrer die 5 EUR auch nicht, wenn dann sein Takt kaputt ist.
Zitat :c) such Dir einen anderen Lieferanten, der mit Tüten hantiert oder eine Umräumung akzeptiert
Könnte eine Alternative sein ... wenn es denn eine gäbe ...
Zitat :Als was konkret?
Als Kunde.
Zitat :Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Welche relevanten Informationen würden denn noch fehlen?
Zitat :Das Konzept sieht vor, dass Du eine Klappbox nimmst und bei der nächsten Lieferung die dann leere Klappbox gegen eine volle austauscht. Die Wartezeit des Mitarbeiters für Dein Umräumen fällt dann nicht an.
Du hast den Vertrag also einseitig geändert. Der Anbieter hat das darauf hin ebenfalls getan, indem nur bis zur Haustür geliefert wird.
Wie Du da rauskommst?
a) Eine Klappbox nehmen und jeweils die volle gegen die leere austauschen, oder
b) drück dem Lieferanten jeweils einen 5 Euro Schein in die Hand, oder
c) such Dir einen anderen Lieferanten, der mit Tüten hantiert oder eine Umräumung akzeptiert
Ich würde das Konzept nicht so sehen. Auf der Webseite dieses Lieferservices steht klipp und klar, dass bis an die Wohnungstür geliefert wird, egal, in welchem Stockwerk. Von Klappboxen oder Tüten ist da keine Rede. Das wurde mir auch auf dem Youtube-Kanal und auch auf dem Facebook-Account so bestätigt. Das Umladen geschah jeweils mit Einverständnis der Fahrer (2 min max).. Wenn dann plötzlich nach 3 Jahren der Geschäftsleitung einfällt, dies nicht mehr zu tun, dann sehe ich da keine Vertragsverletzung meinerseits. Zumindest hätte man mich per Mail oder per Telefon darüber informieren können. Aber nichts dergleichen!!! Ich wäre ja bereit gewesen, das Pfand zu bezahlen. Stattdessen handelt man gegen das, was auf der Webseite beworben wird.
Ich hatte der Geschäftsleitung auch folgendes geschrieben:
Ich bitte nochmals zu bedenken, dass die meisten den Lieferservice deswegen benutzen, weil sie nicht mehr außer Haus gehen oder Treppe steigen können (Alte, Kranke, Gebrechliche, Behinderte usw.). Diese Kunden stößt man direkt vor den Kopf. Wäre ich in der Lage, die Ware von der Haustür selbst hoch zu tragen, dann könnte ich auch selbst einkaufen gehen, wenn ich denn ein Auto hätte.
Das mit dem 5€ Schein geht auch nicht, denn könnte ich Bargeld holen, dann könnte ich auch gleich nebenan in der Filiale einkaufen gehen.
Wie gesagt, ich wäre bereit, das Pfand zu bezahlen, um das Argument des Zeitaufwandes zu entkräften.
Wenn man jedoch noch einen § hätte, der zur Einhaltung der auf der Webseite beworbenen Dinge verpflichtet, so wäre da eventuell noch etwas mehr Druck dahinter.
Ich hatte auch mit der Verbraucherzentrale Kontakt deswegen aufgenommen, die jedoch nichts tun konnte, es sei denn, ich hätte eine schriftliche Bestätigung der Geschäftsleitung, dass nur noch bis an die Haustür geliefert wird. In diesem Fall wäre eine Abmahnung möglich.
Wie gesagt, ich wäre bereit, das auf gütliche Art und Weise zu regeln, vorausgesetzt, die Geschäftsleitung ist dazu bereit.
Zitat :Als Kunde
Das ist jetzt nicht so überraschend.
Relevant wäre ob Verbraucher nach § 13 BGB oder Unternehmer nach § 14 BGB.
Zitat :Welche relevanten Informationen würden denn noch fehlen?
Die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln /
Absprachen / Satzungen etc. , denn da pflegen sich aufklärende Details drin zu finden.
Den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Zitat :Relevant wäre ob Verbraucher nach § 13 BGB
Als Verbraucher.
Zitat :Die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln /
Absprachen / Satzungen etc. , denn da pflegen sich aufklärende Details drin zu finden.
Den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Im Prinzip steht alles auf der Webseite dieses Liefer-Services. Irgendetwas Schriftliches (in Form von Papier) gab es da nicht.
Wenn es hier erlaubt ist, dann würde ich den Link zu dieser Webseite hier veröffentlichen.
Das heißt, der Lieferservice liefert grundsätzlich und bei jedem Kunden nur noch bis an die Haustür?
Im Eingangs Beitrag Klang es zunächst so als ob das nur bei dir der Fall wäre weil du darauf bestehst die Ware umzupacken um keine Klappbox nehmen zu müssen.
Zitat :Das heißt, der Lieferservice liefert grundsätzlich und bei jedem Kunden nur noch bis an die Haustür?
Eben nicht, sondern nur bei mir. Siehe auch das Fettgedruckte im ersten Post.
Zitat :Im Eingangs Beitrag Klang es zunächst so als ob das nur bei dir der Fall wäre weil du darauf bestehst die Ware umzupacken um keine Klappbox nehmen zu müssen.
Ja, es ist nur bei mir der Fall. Ich hatte nach der Mitteilung eines der Fahrer bei einer der Lieferungen im Juni 2024 die sprachliche Mitteilung bekommen, dass eben die Geschäftsleitung beschlossen hätte, nur noch bis an die Haustüre zu liefern. Ohne jegliche Begründung. Im Juli 2024 schickte ich 3 Tage vor einer Lieferung ein Mail an die Geschäftsleitung. Ohne Antwort. Deswegen rief ich am nächsten Tag an und mir wurde versichert, dass man den/die Fahrer dementsprechend informieren würde, dass bis an die Wohnungstüre geliefert würde.. Jedoch stand der Fahrer (den ich bis dato noch nie gesehen hatte) bei der Lieferung am 19.07.2024 erst mal mit leeren Händen vor der Wohnungstür (2. OG), um den Rechnungsbetrag einzulösen. Wenn er die Ware gleich mitgebracht hätte, wäre der Zeitaufwand genau der gleiche gewesen. Daran kann es also nicht liegen. Ich erklärte ihm, dass es mit der Geschäftsleitung abgesprochen war, dass die Ware bis an die Wohnungstür geliefert wird und ich, auf Grund meines Alters (76), nicht in der Lage wäre, dies selbst zu tun., was er dann auch einsah und die Ware holte.
Bei der Lieferung im August 2024 klappte es dann wie immer in den letzten Jahren und bei der Lieferung im September kam dann 3h vorher der oben erwähnte Anruf. Bei diesem Telefonat wurde dann u.a. auch gesagt, dass die anderen Kunden mit dieser Maßnahme einverstanden wären, wobei ich allerdings merkte, dass diese Aussage nicht der Wahrheit entsprach, denn sie kam sehr zögerlich.
Hallo,
Und warum tust du das dann nicht? Das ist doch eine sehr gute Lösung.Zitat:Wie gesagt, ich wäre bereit, das Pfand zu bezahlen,
Bietet der Lieferdienst das nicht mehr an, oder wie?
Und wenn man dem Unternehmen als Stammkunde bekannt ist, dann bekommt man die Box vielleicht sogar umsonst (so ist - zumindest war - es beispielsweise bei der Deutschen Post, die haben so gelbe Kisten für Briefe, und die bekam man als Unternehmen gratis - ähnliches kenne ich von vielen anderen Unternehmen, ich hab z.B. noch einige Kisten von AEG bei mir rumstehen).
Das wird doch auch gemacht. Nur eine Ewigkeit warten kann und muss der Fahrer nicht.Zitat:Auf der Webseite dieses Lieferservices steht klipp und klar, dass bis an die Wohnungstür geliefert wird, egal, in welchem Stockwerk.
[und ja, in dieser Branche sind 2 Minuten eine Ewigkeit, wenn die bei jedem Kunden anfallen dann wäre der Arbeitstag 2 Stunden länger]
Klar war er einverstanden, er hat da seriöserweise gar keine Wahl (jede Beschwerde fällt auf ihn zurück). Außerdem war er ja schon da (oben), soll er dann ernsthaft die Ware wieder mitnehmen?Zitat:Das Umladen geschah jeweils mit Einverständnis der Fahrer (2 min max)..
Stefan
Zitat :Und warum tust du das dann nicht? Das ist doch eine sehr gute Lösung.
Bietet der Lieferdienst das nicht mehr an, oder wie?
Wie ich weiter oben schrieb, werde ich das auch tun.
Zitat :Und wenn man dem Unternehmen als Stammkunde bekannt ist, dann bekommt man die Box vielleicht sogar umsonst (so ist - zumindest war - es beispielsweise bei der Deutschen Post, die haben so gelbe Kisten für Briefe, und die bekam man als Unternehmen gratis - ähnliches kenne ich von vielen anderen Unternehmen, ich hab z.B. noch einige Kisten von AEG bei mir rumstehen).
Das wäre auch eine Idee. Aber das Pfand wäre auch ok.
Wow, Kisten von AEG???! Aufheben, die werden mal antiquarisch.
Zitat :Klar war er einverstanden, er hat da seriöserweise gar keine Wahl (jede Beschwerde fällt auf ihn zurück). Außerdem war er ja schon da (oben), soll er dann ernsthaft die Ware wieder mitnehmen?
Deswegen werde ich auch das Pfand anbieten.
Jetzt sollte ich nur noch wissen, ob es einen Paragraphen gibt, der regelt, ob ein Unternehmen sich an das halten muss, womit es auf seiner Webseite wirbt?
Ich habe gerade eben noch einmal auf der Webseite nachgeschaut. Es steht immer noch so da.
Vielleicht sollte ich dazu sagen, dass es sich nicht um einen Pizza-Lieferservice oder ähnliches handelt, sondern um eine deutschlandweite Handelskette, die alle Lebensmittel sowie Haushaltsmittel liefert.
-- Editiert von User am 31. Oktober 2024 18:52
Zitat :Jetzt sollte ich nur noch wissen, ob es einen Paragraphen gibt, der regelt, ob ein Unternehmen sich an das halten muss, womit es auf seiner Webseite wirbt?
Nein, den Paragraphen gibt es so nicht, da das Unternehmen in begründeten Einzelfällen durchaus davon abweichen kann.
Zitat :die werden mal antiquarisch.
Sind sie das nicht schon?
Also wenn sie von der echten, alten AEG stammen.
Zitat :Nein, den Paragraphen gibt es so nicht, da das Unternehmen in begründeten Einzelfällen durchaus davon abweichen kann.
Ok, dann werde ich jetzt ein Schreiben an die Geschäftsleitung verfassen, in der ich noch einmal alles schildern und das Pfand anbieten werde. Allerdings bestehe ich dann auf eine Antwort per Mail oder Post. Sollte die Geschäftsleitung dann sich immer noch weigern, dann geht es an die Verbraucherzentrale.
Vielen Dank an alle, die sich trotz des Feiertages die Mühe gemacht haben, hier zu antworten.
Hallo,
Ja, da gibt es einige (z.B. §242 BGB).Zitat:Jetzt sollte ich nur noch wissen, ob es einen Paragraphen gibt, der regelt, ob ein Unternehmen sich an das halten muss, womit es auf seiner Webseite wirbt?
Aber wie auch schon gesagt: Keine Regel ohne Ausnahme (erst vor kurzem gab es in Duisburg ein Hochhaus, dass sogar von DHL nicht mehr beliefert wurde, die Empfänger mussten sich die Pakete selber abholen - das Gebäude ging gerade erst wieder aus anderem Grund durch die Presse).
Wenn du beispielsweise im 10. Stockwerk eines Hauses ohne Fahrstuhl wohnen würdest, dann wäre die Lieferung an die Wohnungstür - obwohl versprochen - wohl nicht zumutbar. Oder wenn es ein Abbruchhaus wäre, in dem man nicht einmal gefahrlos die Treppe benutzen könnte. Oder eben, wenn der Kunde jedesmal 20 Minuten braucht um seine Kreditkarte zu finden. [alle Beispiele bewusst übertrieben, damit sie eindeutig sind]
Kannst du machen. Darfst dich aber nicht wundern, wenn sie mit dir gar keine Geschäfte mehr machen wollen (dazu sind sie nicht verpflichtet).Zitat:Sollte die Geschäftsleitung dann sich immer noch weigern, dann geht es an die Verbraucherzentrale.
Übrigens bringt eine Drohung mit der Öffentlichkeit oft mehr als die Verbraucherzentrale. In deinem Fall aber beides eher nicht, denn du bist leider nicht im Recht.
Ich tippe mal auf Rewe - jedenfalls ist das der Supermarkt der solche Lieferungen anbietet.Zitat:Wenn es hier erlaubt ist, dann würde ich den Link zu dieser Webseite hier veröffentlichen.
Stefan
Zitat :Ich tippe mal auf Rewe - jedenfalls ist das der Supermarkt der solche Lieferungen anbietet.
Richtig getippt.
Auch die anderen Informationen sind sehr hilfreich und eines Nachdenkens wert.
Den betreffenden Paragraphen werde ich mir anschauen.
Nunja, drohen werde ich nicht.
Aber eventuell andeuten, wo ich mich informiert habe, nämlich auf deren YT-Kanal und Facebook Account. Im Youtube-Kanal hatte man mir empfohlen, zur weiteren Bearbeitung über das Kontaktformular zu gehen, was ich dann auch tat. Das geht dann an den überregionalen Lieferservice (Quasi die Zentrale): Alles weitere erfolgte dann per Mail.
Die Verbraucherzentrale werde ich vorläufig nicht erwähnen. Das interessiert die sowieso erst einmal nicht. Erst wenn bei Akzeptanz des Pfandes von mir eine Weigerung erfolgt, werde ich über die Verbraucherzentrale gehen.
Zitat :Das geht dann an den überregionalen Lieferservice (Quasi die Zentrale): Alles weitere erfolgte dann per Mail.
Das "Problem" bei Rewe ist, dass jeder Laden formell eine eigene Firma mit einem eigenen Chef ist, der eigenständig entscheiden darf. D.h. es gibt keine weisungsbefugte Zentrale.
Deshalb ist das hier ...
Zitat :Jedoch sah man sich nicht in der Lage auf die Geschäftsleitung dieser Filiale einzuwirken, sondern überließ das letztendlich mir.
... kein Wunder.
Hallo,
ich habe mir mal den §242 BGB auf folgender Seite duchgelesen:
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-1/Titel-1/Leistung-nach-Treu-und-Glauben
Dabei fiel mir folgender Abschnitt auf:
Darüber hinaus sind von besonderer Bedeutung die von der Rechtsprechung und der Rechtsliteratur entwickelten Fallgruppen, die die Ausübung eines Rechtes unzulässig machen. Hierbei geht es um das sogenannte rechtsmissbräuchliche Verhalten, das in der Rechtsanwendung unterbunden bzw. verhindert werden muss. Was unter rechtsmissbräuchlichem Verhalten zu verstehen ist, ist in der Rechtslehre und der Rechtsprechung über viele Jahrzehnte entwickelt worden und ist abhängig von den einzelnen Rechtsgebieten und den jeweiligen Fallkonstellationen. Rechtsmissbräuchlich ist jedenfalls ein Verhalten, mit dem sich der andere Teil in Widerspruch zu seinem eigenen vorangegangenen Verhalten setzt.
Meiner Ansicht nach ist das zutreffend, denn 3 Jahre lang lief es ohne Probleme. Insofern wäre die plötzliche Weigerung (ohne Begründung!), bis an die Wohnungstüre zu liefern, ein Widerspruch zu dem eigenen vorangegangenen Verhalten. Inwieweit man da jetzt mit dem Begriff von "Treu und Glauben" argumentieren kann, ist mir noch nicht ganz klar.
Meine Strategie läuft darauf hinaus:
1. Kurze sachliche Schilderung der Lage ab Juli 2024, mit dem Hinweis darauf, dass ich schon seit 2015 Kunde beim Lieferservice bin und dass die Weigerung, bis an die Wohnungstüre zu liefern, ohne Begründung erfolgte..
2. Kurzer Hinweis darauf, dass ich mich bei dem Youtube-Kanal und Facebook-Account von REWE informiert habe und ich dort bestätigt wurde.
3. Angebot, das Pfand für die Klappboxen in Zukunft zu bezahlen.
4. Hinweis auf den §242 BGB, wobei ich mir über die Formulierung noch nicht im Klaren bin.
Zitat :Das "Problem" bei Rewe ist, dass jeder Laden formell eine eigene Firma mit einem eigenen Chef ist, der eigenständig entscheiden darf. D.h. es gibt keine weisungsbefugte Zentrale.
Das ist im Prinzip richtig. Jedoch widerspräche es meiner Meinung nach gegen die Regeln des Liefer-Services, wenn jeder Geschaftsführer frei gusto entscheiden dürfte, ob er sich an diese Regeln hält oder nicht.
Das würde diesen Lieferservice ad absurdum führen.
Zitat :Jedoch widerspräche es meiner Meinung nach gegen die Regeln des Liefer-Services, wenn jeder Geschaftsführer frei gusto entscheiden dürfte, ob er sich an diese Regeln hält oder nicht.
Der Geschäftsführer darf sogar frei darüber entscheiden, den Service überhaupt anzubieten oder nicht.
Über die Details welche Entscheidungen er selber treffen darf, wird man vermutlich nichts erfahren, denn den Vertrag zwischen ihm und der Zentrale wird man nicht ausgehändigt bekommen.
Hallo,
Nicht nur das, dem Geschäftsführer steht es sogar frei auch zu entscheiden, welche Liefer Aufträge er überhaupt annimmt, er ist nichtmal gezwungen überhaupt zu liefern...Zitat:Der Geschäftsführer darf sogar frei darüber entscheiden, den Service überhaupt anzubieten oder nicht.
Und jetzt?
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