Lokaler Stromanbieter will Geld ohne Vertrag

27. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jens D.
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 24x hilfreich)
Lokaler Stromanbieter will Geld ohne Vertrag

Hallo,

muss man dem lokalen Stromanbieter (dem das Netz gehört) beim Umzug in sein Versorgungsgebiet explizit darüber informieren, dass man nicht von Ihm den Strom beziehen möchte, sondern von einem anderen Anbieter?

Beispiel:
Ein Mieter hat in seiner vorherigen Wohnung Strom über einen Öko-Strom-Anbieter bezogen.
Diesem Anbieter hat er vor dem Umzug mitgeteilt, dass er auch nach seinem Umzug bei ihm bleiben möchte - dies wurde vom Anbieter bestätigt.
2 Wochen nach seinem Umzug erhält der Mieter nun vom lokalen Stromanbieter ein Schreiben, in dem sie ihn als Kunden begrüßen, und mit der Forderung die erste Abschlagszahlung unverzüglich vorzunehmen, sowie monatlich X EUR zu überweisen.

Offensichtlich hat der Vermieter der Wohnung die Daten an den lokalen Versorger weitergegeben, der daraufhin ein Vertragsverhältnis eröffnet hat, ohne Rücksprache mit dem Mieter zu halten, ob er dies überhaupt möchte.

Somit hat der Mieter nun 2 Stromversorger die Geld wollen.

Ist sowas rechtens? Kann der lokale Stromanbieter auf die Vertragserfüllung, sprich auf die Abschlagszahlung bestehen, obwohl kein Vertrag zwischen Mieter und Anbieter besteht? Oder ergibt sich so ein Vertrag bei Umzug in das Versorgungsgebiet eines Anbieters automatisch, wenn der Mieter dem nicht explizit widerspricht?

Danke,
Jens

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Der Vertrag kommt automatisch zustande, wenn sich der alternative Stromanbieter nicht ordentlich kümmert. Die Schuld ist dort zu suchen. Der Vermieter hat dem lokalen Anbieter lediglich die Zählerstände bei Wohnungsübergabe mitgeteilt, weil er ja während des Leestandes den Strom bezahlen muss und das macht der üblicherweise immer beim lokalen Anbieter. Dein alternativer Anbieter muss jetzt eine Klärung herbei führen, erfahrungsgemäß geht das oft schief.

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#2
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Du musst den verbrauchten Strom aber nicht doppelt zahlen.

Der lokale Versorger ist der Besitzer des Netzes. In dem Moment wo du Licht in der Wohnung anmachst gehst du einen Vertrag mit ihm ein.
Somit bleibt nur den Vertrag zu kündigne und dann wieder einen beim gewünschten Vertragspartner zu machen.

Zufällig ENBW?

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