In unsere familiären Tippgemeinschaft existiert kein schriftlicher Vertrag ("Gesellschaft bürgerlichen Rechts") zwischen den Beteiligten.
Kann, im Fall eines grösseren Lottogewinns und nach der Aufteilung des Gewinns vom Kassenführer auf die Beteiligten, eine Schenkungssteuer fällig werden, wenn nur eine mündliche Vereinbarung existiert ?
Oder wäre es sogar dem Kassenführer gegenüber dem Finanzamt möglich, nach Belieben die Teilgewinne zu verteilen, so dass keine Steuer fällig wird ( Umgehung der Schenkungssteuer ) ?
Lottogewinn in Tippgemeinschaft ohne Vertrag - Schenkungssteuer fällig ?
26. September 2002
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Frage vom 26. September 2002 | 21:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lottogewinn in Tippgemeinschaft ohne Vertrag - Schenkungssteuer fällig ?
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