Guten Tag,
es geht um einen gekündigten Mobilfunkvertrag. Zum abgehenden Rufnummernwechsel wurde eine Gebühr, 29 EUR, berechnet. Die kam aber überraschend: aus Sicht des Verbrauchers wurde darüber nicht vor Vertragschluss hingewiesen.
a) Muss dies überhaupt im Vertrag geregelt sein? Wenn nein, woanders?
b) Wie lässt sich das aus Sichten beider beweisen?
Anmerkung: Bis jetzt konnte der Mobilfunkanbieter lediglich auf eine Servicepreisliste verweisen, welche aber erst im Kundenlogin, also zweifelsfrei nach Vertragsschluss aufzurufen ist.
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MNP-Gebühr abgehend - rechtens?
13. April 2012
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Frage vom 13. April 2012 | 20:10
Von
Status: Beginner (112 Beiträge, 15x hilfreich)
MNP-Gebühr abgehend - rechtens?
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#1
Antwort vom 13. April 2012 | 20:14
Von
Status: Beginner (112 Beiträge, 15x hilfreich)
Oder: Kann es sich der Verbraucher einfach machen, indem er darauf verweist, dass in den AGB nichts von einer solchen Gebühr erwähnt wird?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 13. April 2012 | 23:24
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Die Gebühr ist rechtens. Sie entspricht den BNA-Vorgaben und ist offenbar in der Preisliste dokumentiert, die vermutlich in den AGB erwähnt ist und deren Kenntnisnahme bei Vertragsschluß bestätigt wurde.
Es ist nicht so, das jeder Provider auf jede Kleinigkeit ausdrücklichst hinweisen muss. 90% der Poster liest die AGB+Preisliste ohnehin nicht vor dem Vertragsschluß.
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