Hallo,
was wenn man einen Mahnbescheid am letzten Tag der Verjährung (31.12)
per Fax beantragt, dieser Antrag aber maschinell zunächst nicht lesbar ist.
Der Antragsteller wurde leider verspätet durch das Mahngericht informiert,
so dass er den Antrag (unter Angabe des urspr. Aktenzeichen) erst im April
maschinell lesbar einreicht. Nun wird der MB korrekt erlassen (unter Beibehaltung
des 31.12 als Eingangsdatum) und Ende April dem Gegner zugestellt.
Ist die Forderung damit nicht verjährt oder doch? Normalerweise habe
ich gelesen, sollte die Zustellung binnen 2 Wochen nach Antragstellung
erfolgen.
VG
chess
Mahnbescheid maschinell nicht lesbar // Zustellung verspätet
25. April 2018
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Frage vom 25. April 2018 | 17:13
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnbescheid maschinell nicht lesbar // Zustellung verspätet
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