Ich habe nur eine kurze Frage:
Kann eine Frirma Mahngebühren in Höhe von 8,- Euro gerichtlich geltend machen, wenn diese nicht Vertraglich festgelegt sind?
Vielen Dank für eine Antwort.
Mahngebühren in Höhe von 8,- Euro gerichtlich geltend machen?
18. September 2004
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Frage vom 18. September 2004 | 12:07
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahngebühren in Höhe von 8,- Euro gerichtlich geltend machen?
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#1
Antwort vom 18. September 2004 | 17:14
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Grundsätzlich ja, wenn ein Vertrag nicht frist- oder sachgerecht erfüllt wurde, muß auch nicht vertraglich vereinbart werden, sonst müsste das halbe BGB im Vertrag stehen.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 21. September 2004 | 10:50
Von
Status: Praktikant (679 Beiträge, 105x hilfreich)
Ja natürlich, wenn man plausibel machen kann, dass durch die Mahnung Kosten in dieser Höhe entstanden sind
Und jetzt?
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