Hallo, heute hatte mein Telefon und Internetanbieter abgebucht und ich war über die doch recht hohe Summe verwundert. Als ich mir dann mal die Rechung Online angeschaut hatte sah ich dann Rücklastschriftgebühren und Mahngebühren aufgeführt die insgesammt 14,50 betrugen.
Ok, die Rücklastschriftgebühren kann ich verstehen da letzten Monat mein Konto nicht ausreichend gedeckt war..... der Betrag wurde dann aber auch 2 Tage später wieder zurück überwiesen und es kam auch kein Brief oder sonst irgendwas.
Das führt mich wieder zu meiner Frage, sind da Mahngebühren angebracht ohne zu Mahnen?
Bei nachfrage wurde mir von meinem Internetanbieter gesagt das die Rücklastschrift schon eine Mahnung wäre Oo
Und hier noch was ich in den AGB meines Anbieters gefunden hatte zum Thema Mahnung:
6.4 Spätestens zehn Tage nach Zugang einer Rechnung
muss der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird "Anbieter" das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Kunde hat nach Zugang der Rechnung für eine ausreichende Deckung zu sorgen.
6.5 "Anbieter" ist berechtigt, bei Verzug des Kunden für jede Mahnung vom Kunden den Ersatz für den entsprechenden Aufwand zu verlangen. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt.
-----------------
" "
Mahngebühren ohne schriftliche Mahnung?
1. Juni 2011
Thema abonnieren
Frage vom 1. Juni 2011 | 19:39
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahngebühren ohne schriftliche Mahnung?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Juni 2011 | 03:10
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
Eine Rücklastschrift löst bereits Verzug aus, so das man auch die entsprechenden Verzugsschäden zu tragen hätte.
Mahngebühren entstehen nicht nur dadurch, das einen Mahnung geschrieben wird. Sie entstehen bereits dadurch, das man sich mit dem Vorgang manuell beschäftigen muss.
Diese Kosten trägt derjenige der sie verschuldet hat.
Oder würdest du gerne Kosten die andere verursachen in deiner Rechnung wiederfinden?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Schon
266.804
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten