Mahnkosten bei abweichendem Zahlungsabsender und korrekter Bestell-Nr.

29. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)
Mahnkosten bei abweichendem Zahlungsabsender und korrekter Bestell-Nr.

Hallo zusammen,

wie würdet Ihr folgenden Sachverhalt sehen?

Person A bestellt in einem Online-Shop zwei Produkte. Die Bezahlung soll per Rechnung erfolgen. Eine Bank übernimmt die Zahlungsabwicklung für diesen Online-Shop. Die beiden Produkte werden geliefert. Person A teilt dem Shop per E-Mail mit, dass der Kauf eines Produktes widerrufen wird und sendet dieses Produkt zurück.
Person B (Lebensgefährte) bezahlt die Rechnung abzgl. des Preises für das zurückgeschickte Produkt. Im Verwendungszweck ist die Bestellnummer angegeben, die auch auf der Rechnung der Bank angegeben ist.
Die Bank überweist Person B seine Zahlung zurück und schickt eine Mahnung an Person A unter Angabe der gleichen Bestellnummer inkl. Mahnkosten.

Wenn nun Person B per Fax der Bank mitteilt, dass die Rechnung bereits beglichen war, er die Zahlung noch einmal wiederholt, allerdings ohne die Mahnkosten zu tragen; hat die Bank Anspruch auf die Mahnkosten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Dopavin):
Im Verwendungszweck ist die Bestellnummer angegeben, die auch auf der Rechnung der Bank angegeben ist.

Möglicherweise war das zu wenig und man hätte auch die Rechungsnummer angeben müssen?

Steht irgendwo was man in den Fällen der Zahlung angeben soll?



Zitat (von Dopavin):
Die Bank überweist Person B seine Zahlung zurück und schickt eine Mahnung an Person A unter Angabe der gleichen Bestellnummer inkl. Mahnkosten.

Wenn die Angabe der Bestellnummer korrekt war, dann würde ich schreiben, das bereits bezahlt wurde, die Bank das Geld zurücküberwiesen habe und die Bank sich nun im Annahme Verzug befindet.
Und das man bitte mitteilen möge, wie man das Geld nun erhalten möchte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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