Aus dem Jahr 2003 schuldet mir eine ehemals sehr nahestehende Person noch über 1.000,- €, ich besitze leider nur Kontoauszüge darüber. Nun wurde mir der Tip gegeben Mahnungen zu schreiben, was mir schon ein Pluspunkt gibt, wenn die Person keinen schriftlicher Widerspruch einlegt.
1. wie kann ich am besten diese Mahnung formulieren und freundlich Druck ausüben?
2. gillt eine Zahlungserinnerung schon als Mahnung?
3. da es sich um eine nahestehstede Person handelt, wollte ich diese Person auch mit Vornamen / in der Du-Form ansprechen, ist das in Ordnung?
3. es heißt, wenn der Mahnung nicht schriftlich widersprochen wird, ist dies ein Pluspunkt für mich... wieso?
4. des weiteren hat die betreffende Person mir schon übers Telefon mitgeteilt, dass es erst im nächsten Jahr (2005) möglich ist, mir das Geld aus dem Jahr 2003 zurück zu zahlen. Wäre es taktisch klüger den Zeitraum auf Januar 2005 zu verlängern um evt. keinen schriftlichen Wiederspruch von dieser Person zu erhalten?
Bin über jede Antwort dankbar!
-- Editiert von -Susanne- am 19.10.2004 15:13:23
-- Editiert von -Susanne- am 19.10.2004 15:15:21
Mahnung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

hallo,
du müsstest ein gerichtliches Mahrnverfahren anstreben um einen vollstreckbaren titel gegen dieser Person zu erhalten. dieses Verfahren kostet aber geld.
Eine Mahnung die du schreibst hilft dir da herzlich wenig. sie könnte dem Richter nur deutlich machen, dass du es schon aussergerichtlich versucht hast, ändern würde das aber vermutlich nichts.
wenn dir diese Person schon mitgeteilt hat, dass du das geld nicht vor anfang 2005 bekommst, warum dann noch solchen aufwand betreiben? versuche dich mit ihr vernünftig zu einigen, indem sie dir ein Schuldeingeständnis unterschreibt in dem sie sich verpflichtet dir das geld bis 10. Februar? 2005 zurück zu zahlen. wenn du darauf seit 2003 wartest, machen es die 4 monate auch nicht mehr. mit diesem Zettel kannst du dann, falls sie nicht zurückzahlt, auch mehr bei gericht erreichen.
casper
Problem ist, dass ich mit dieser Person aufgrund der Entfernung bereits ein Jahr nur telefonisch in Kontakt stand und es immer unglaubwürdigere Gründe waren um das Geld nicht zurück zuzahlen.
Ein felhlender Wiederspruch auf die Mahnung sollte indirekt den, von mir aufgezeigten, Geldbetrag als stimmig belegen. Ist das so korrekt??
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
??
Ein fehlender Widerspruch ist keine Bestätigung einer Schuld. Schweigen kann niemals eine Zustimmung oder ein Geständnis sein.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Da ich glaube, dass mir das Geld vorenthalten wird, obwohl ich es derzeit unbedingt zurückbrauche, hatte ich gehofft so mal etwas Druck auszuüben. Kann mir jemand noch die Fragen 1., 2. oder 3. beantworten oder einen allgemeinen Tip zu einer persönlichen Mahnung geben?
M.E. spielt die Formulierung der Mahnung, auch was die Du/Sie-Form angeht, keine große Rolle, aus den oben schon genannten Gründen.
Wenn mündlich vereinbart war, das Geld 2005 erst zurückzuerstatten, würde ich an Ihrer Stelle auch noch bis dahin warten und bei ausbleibender Rückzahlung ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben. Das kostet zwar Geld, aber erstens keine Unsummen und zweitens sind die Gebühren bei für Sie fruchtendem Ausgang vom Schuldner zu bezahlen (Gebühren werden gleich beim Mahnverfahren mit eingefordert).
>Ein felhlender Wiederspruch auf die Mahnung sollte indirekt den, von mir aufgezeigten, Geldbetrag als stimmig belegen. Ist das so korrekt??
Nein.
Vielen Dank !
Im Grunde wollte ich nicht sofort ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben. Leider weiß ich keine andere Möglichkeit auf die betreffenen Person mal etwas Druck auszuüben.
Hat vielleicht noch jemand eine andere Idee?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten