Mahnung bei Vor-Ort Bar-Zahlung bei gemindertem Kaufpreis!

20. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
AngeloF
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung bei Vor-Ort Bar-Zahlung bei gemindertem Kaufpreis!

Hallo!

Folgendes Problem bzw. Frage habe ich:

Ich habe mir im Juli diesen Jahres einen neuen BMW C1 Roller gekauft, welchen ich dort vor Ort gezahlt habe.

Bei Abschluss wurde ein Festpreis auf dem Kaufvertrag vereinbart.

Auf der Auftragsbestätigung, welche ich 3 Wochen später erhielt, wurde in den Festpreis zusätzlich noch die KFZ-Anmeldung integriert, d. h. der Preis wurde nicht erhöht, aber eine Position über 70,- Euro hinzugefügt!

Soweit so gut. Ich hab mich natürlich gefreut, dass ich dann Vor-Ort dies abziehen kann, da ich das Fahrzeug selbst anmelden muss, da ich in einem anderen Zulassungsgebiet wie der Händler wohne.

Gesagt getan. Den Quittungsdruck von deren Kasse wurde dann wie ich im nachhinein feststellte auf der Auftragsbestätigung abzgl. der 70,- Euro erstellt.

Als ich schon gar nicht mehr dran dachte, kam unverhofft noch die Rechnung nach, ich glaub 4 Wochen später.

Auf jeden Fall war dort auch direkt eine Mahnung dabei, mit dem Hinweis, dass ich nicht den vollen Rechnungsbetrag gezahlt hätte.

Hab dann dort angerufen und um Klärung gebeten und hingewiesen, dass ich nicht bereit sei, den Restbetrag zu zahlen. Daraufhin hab ich nichts mehr von denen Gehört.

Letzte Woche war dann die 2. Mahnung im Briefkasten.

Meine Frage: Wer hat Recht? Ich, dass ich die Position auf der Auftragsbestätigung gestrichen habe und somit den Kaufpreis gemindert habe und auch der Erhalt der Restsumme so von BMW quitiert wurde oder BMW, dass ich noch 70,- Euro zu zahlen hätte?

Gruß

Angelo

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