Mahnung nach Umzug, Heirat und Kontowechsel nicht angekommen-> Versicherung kündigt Vertrag

13. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go470159-5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung nach Umzug, Heirat und Kontowechsel nicht angekommen-> Versicherung kündigt Vertrag

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen.
Meine Frau hat eine Haustier-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Nach einer Hochzeit (Namensänderung), Umzug und Kontowechsel im letzten Jahr hat Sie aber vergessen, der Versicherung die neuen Daten mitzuteilen.
Gestern (12.07) kam Post von einem Rechtsanwalt (Alter Name, neue Adresse) mit der Aufforderung die ausstehenden Beiträge zzgl Mahngebühren etc. (insges. 30€) zu zahlen. Ferner sei der Vertrag gekündigt, mit der Angabe, dass diese Kündigung rückgängig wird, wenn innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens gezahlt wird (Datum auf dem Brief 08.06, Datum auf dem Umschlag 11.07). Heute habe ich bei der Versicherung angerufen und den Sachverhalt geschildert. Die meinten allerdings es wäre am 11.07 ein weiteres Schreiben rausgegangen und der Vertrag nun endgültig gekündigt. Denke die Kosten werden nun noch höher.

Meine Frage: Klar ist das unglücklich und ich habe kein Problem die Summe zu Zahlen. Ist allerdings die Kündigung und die hohen Mahngebühren rechtens, speziell da ich laut der Formulierung "nach Erhalt dieses Schreibens" ja noch Zeit habe. Laut Versicherung sind bereits 5 Mahnungen raus und die wussten seit April, dass wir unbekannt verzogen sind.....
Vielen Dank vorab :-)
Michael

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von go470159-5):
"nach Erhalt dieses Schreibens"

Eben jenen Erhalt könnte man wie genau beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go470159-5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf dem Briefumschlag ist ein Datum abgedruckt (11.07) ebenso der Absender (der Rechtsanwalt). Das Schreiben selbst ist wie gesagt auf den 8.06 datiert. Das ist das erste Schreiben, welches wir erhalten haben.

-- Editiert von go470159-5 am 13.07.2017 18:43

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von go470159-5):
Auf dem Briefumschlag ist ein Datum abgedruckt (11.07) ebenso der Absender (der Rechtsanwalt). Das Schreiben selbst ist wie gesagt auf den 8.06 datiert. Das ist das erste Schreiben, welches wir erhalten haben.


Für den Sachverhalt völlig uninteressant, da der RA Deiner Frau lediglich eine Abschrift des Kündigungsschreibens zugeschickt hat. Damit beginnt die Frist nicht erneut.

Zitat (von go470159-5):
Heute habe ich bei der Versicherung angerufen und den Sachverhalt geschildert. Die meinten allerdings es wäre am 11.07 ein weiteres Schreiben rausgegangen und der Vertrag nun endgültig gekündigt.
.
Die Aussage ist Unfug. Entweder ist die erste Kündigung wirksam, oder sie war unwirksam und am 11.07 wurde erneut gekündigt, Im zweiten Fall hat man aber wieder einen Monat Zeit zu zahlen.

Aber warum rufst Du an. Oben schreibst Du doch das Deine Frau VN ist. Ich wundere mich, dass man Dir überhaupt was zur Sache gesagt hat.

Aber egal. Hat die Versicherung eine Vertragsfortsetzung zu alten Konditionen bei vollständiger aber verspäteter Zahlung abgelehnt? Dann ist der Drops gelutscht. Dann wollen die euch nicht mehr.

Zitat (von go470159-5):
und die hohen Mahngebühren rechtens
Die Aufteilung der 30 € in offenen Beiträge und ausstehende Mahngebühren fehlt im Eingangspost.
Schau bitte in die Vertragsunterlagen (AVB), Dort sollten auch die Mahngebühren genannt sein.
Zitat (von go470159-5):
Denke die Kosten werden nun noch höher.
Nur marginal, wenn überhaupt. Ich denke eher nicht. Aber der nächste schritt könnte ein Mahnbescheid sein. Dann wird es richtig teuer.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Für den Sachverhalt völlig uninteressant, da der RA Deiner Frau lediglich eine Abschrift des Kündigungsschreibens zugeschickt hat.

Aber nur, wenn denen der Nachweis gelingt, das eine frühere Zustellung des Schreibens stattgefunden hat.

Absenden reicht bei Verbrauchern nicht, ankommen muss es ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Du magst vielfach Recht haben,

Harry,

in diesem Fall nicht.

§ 13 VVG

Ich nehme an, dass auch die Versicherung sich so verhalten hat, denn es ist in der Branche üblich.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Gab es denn ein Einschreiben?
Davon abgesehen gibt es für solche Situationen Post-Nachsendeaufträge. Wer solche nicht einrichtet, hat immer eine denkbar schlechte Argumentationsgrundlage.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go470159-5
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es gab nur einen normalen Brief (datiert auf den 08.06) der uns nachweilich erst am 12.07 erreicht hat. Darin stand dass die uns öftrs gemahnt haben und nun den Vertrag kündigen. Sofern wir aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens zahlen, wird die Kündigung zurückgenommen. Ferner wurde ein Mahnverfahren angedroht. Bei dem Anruf gestern sagte man mir dann dass diese Möglichkeit nun verfallen sei und ein neuer Brief rausgegangen ist.
Einen Nachsendeauftrag haben wir nicht eingerichtet, weil meine Schwester jetzt in der alten Wohnung wohnt (mein Nachname), leider ist dieser Brief durch die nicht mitgeteilte Namensänderung meiner Frau halt nicht da angekommen.... ärgerlich

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von go470159-5):
Darin stand dass die uns öftrs gemahnt haben...
...leider ist dieser Brief durch die nicht mitgeteilte Namensänderung meiner Frau halt nicht da angekommen...


Genau darauf zielen die Fragen ja ab: Wie soll die Kündigung ordentlich zugegangen sein, wenn sowohl die Mahnungen als auch das finale Kündigungsschreiben deine Frau nie erreicht haben? Was ist mit den ganzen Schreiben passiert? Die können ja normalerweise nicht im Nirwana verschwunden sein. Die sollte die Versicherung als unzustellbar zurückerhalten haben.

Wie setzen sich die 30 € Mahngebühren zusammen? Ist da das Honorar vom Anwalt mit dabei? Dann würde ich das an Stelle deiner Frau anstandslos zahlen, weil sie damit wohl noch günstig davon kommt. Wenn nicht, würde ich den Mahngebühren widersprechen, weil nie eine Mahnung zuging.

Wie das in dem Fall dann mit den Fristen aussieht und ob evtl. gegen die Kündigung noch vorgegangen werden kann, entzieht sich leider meiner Kenntnis.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen