Hallo,
ich habe online einen Gutschein bei einem Reiseportal erworben (10€ Lastschrift).
Den Kauf habe ich widerrufen und dabei darauf hingewiesen, dass ich die Lastschrift platzen lassen würde.
Nach knapp einer Woche kam die schriftliche Bestätigung des Widerspruchs und der Hinweis man würde mir die 10€ erstatten.
In der Zwischenzeit hatte ich allerdings die Lastschrift zurück gehen lassen. Die Erstattung kam trotzdem.
Letzte Woche trudelte dann eine Mahnung ein, ich solle 10€ + 7,50 Mahngebühr + 5,50 Rücklastschriftgebühr zahlen, da die Lastschrift von meinem Konto geplatzt sei.
Jetzt meine Frage: welcher Teil der Forderung aus der Mahnung ist berechtigt?
Steht dem Portal nach §812 BGB
die Erstattung der 10€ zu? Oder greift hier §814 BGB
(habe keine Ahnung, ob ich den Paragraphen überhaupt richtig verstanden habe!).
Wie sieht es mit der Mahngebühr aus? Mahnen können die doch eigentlich nur, wenn ich mit einer Zahlung in Verzug bin. Aber wo soll ich in Verzug sein? Der Vertrag ist aufgehoben. Dass die ihre Buchhaltung nicht im Griff haben und mir fälschlich Geld überweisen dürfte doch keine Mahnung rechtfertigen?
Wie sieht es mit den Rücklastschriftgebühren aus? Welche Grundlage könnten die haben? In den AGB steht zu solchen Gebühren nur "Wird eine Zahlung rückgängig gemacht, obwohl der Gutschein beim Anbieter bereits eingelöst wurde, sind Sie U-Deals zur Erstattung des Kaufpreises für den Gutschein, der Bankgebühren und darüber hinaus entstandenen Kosten verpflichtet. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben vorbehalten."
Drei Forderungen, von denen ich gerne wüsste, welcher Teil überhaupt berechtigt ist.
Viele Grüße
quaxdachs
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Mahnung nach geplatzter Lastschrift
21. Februar 2013
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Frage vom 21. Februar 2013 | 20:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnung nach geplatzter Lastschrift
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#2
Antwort vom 21. Februar 2013 | 20:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für die echt fixe Antwort.
So in der Art hab ich mir das schon gedacht. Aber aus der Neugierde heraus: wo steht denn, dass ich die Lastschrift nicht platzen lassen darf?
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