Hallo *, mal eine Frage an die Vertragsrechtsexperten!
Im November 2007 wurde bei meinem Bruder am PC eine Reparatur durchgeführt. Als er den PC abgeholt hat, wollt er auch gleich mit EC-Karte bezahlen. Da die Telefonanlage defekt war ging auch die EC Zahlung nicht. Er wollte das Geld vom Automaten holen und gleich vorbeibringen. Man druckte ihm eine Rechnung aus und gab ihm die mit. Wenige Minuten später zahlte er die Rechnung in Bar. Man sagte es wäre nun alles erledigt.
4 Monate später erhält er eine 1. Mahnung. Darauf hin hat er dort angerufen und den o.g. SV geschildert. Ihm wurde gesagt dass die Sache in Ordnung ist. Eine Bestätigung die er haben wollte, wäre lt. PC-Laden nicht nötig. Da sie die Rechnung jetzt als gekennzeichnet zeichnen würde. Nun weitere 3 Monate später kommt die 2. Mahnung.
Wer ist in der Beweispflicht? Es steht Aussage gegen Aussage. Wobei die Mitarbeiterin den SV vlt. auch noch bestätigen könnte.
Mahnung trotz Zahlung
7. Juli 2008
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Frage vom 7. Juli 2008 | 16:53
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 25x hilfreich)
Mahnung trotz Zahlung
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#1
Antwort vom 7. Juli 2008 | 18:29
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1699x hilfreich)
Grundsätzlich ist der Kunde beweispflichtig, daß er gezahlt hat.
Er könnte allerdings einen Anscheinsbeweis zu seinen Gunsten erbringen, wenn er begründen kann, daß der Händler ein repariertes Gerät üblicherweise eben nicht ohne Bezahlung herausrückt. Da er es ausgehändigt bekam, muß er wohl bezahlt haben.
Ob dieser Anscheinsbeweis vor Gericht ausreicht, kann nicht vorhergesagt werden. Er könnte auch durch entsprechend glaubhaften Vortrag des Händlers möglicherweise entkräftet werden.
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