Hallo.
Ich bekomme von meinem Wasseranbieter in regelmäßigen Abständen Mahnungen zugeschickt.
Erklärung: Das Wasser wird zweimonatlich verlangt. Da ich keine Einzugsermächtigung erteilt habe, warte ich auf eine Rechnung. Diese würde ich auch entsprechend bezahlen. Mein Wasseranbieter ist jedoch so lustig drauf und schickt mir drei Tage nach dem (mir nicht bekannten) Zahlungstermin gleich eine Mahnung. Sprich: Bitte bezahlen Sie Betrag XXX plus Mahnkosten 2,50 Euro.
Ist das rechtens? Ich war der Meinung, dass zuerst eine Rechnung kommen müsste. Wird diese nicht bezahlt, kommt eine Erinnerung. Wird diese ebenfalls nicht bezahlt, dann ist eine Mahnung erlaubt. Aber wie gesagt: Ich erhalte nicht einmal eine Rechung, sondern gleich die Mahnung!
MfG
Mahnung vs. Rechnung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Also von welchem Stern kommst Du denn ?
Schickt Dir der Vermieter auch jeweils zum Monatsersten eine Rechnung
?
Fährst Du auch schwarz, weil Dir die Bahn keine Rechnung schickt, wenn Du in den Zug einsteigst ?
Bei Versorgungsverträgern mußt Du aufgrund der vertraglichen Vereinbarung zweimonatlich Vorschüsse auf die zu erwartende Rechnung bezahlen. Irgendwann bekommst Du schon eine Rechnung mit dem tatsächlichen Verbrauch.
Wolfgang
-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Bei Versorgungsverträgern mußt Du aufgrund der vertraglichen Vereinbarung zweimonatlich Vorschüsse auf die zu erwartende Rechnung bezahlen
Richtig, wenn dies denn im Versorgungsvertrag so festgehalten wurde.
Bei unserem Stromversorger erhalten wir jährlich eine Abschluss-Rechnung - ggf. mit den "neuen" Abschlagskosten und den Zahlungsterminen.
Steht daher nicht im Vertrag, dass die Zahlung mtl. zum x. Tag gezahlt werden muss, müssen die einzelnen Fälligkeitstermine vorher angekündigt (z.B. für ein Jahr) werden oder mtl. eine Rechnung geschickt werden.
Gruss
MichiM
-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@MichiM
Das ist zwar richtig, aber ich kenne kein Versorgungsunternehmen, das die Termine für die Abschlagszahlungen nicht schon 1 Jahr im voraus festlegt, üblicherweise im Zusammenhang mit der Abrechnung der vorhergehenden Periode.
Es würde mich wirklich überraschen, wenn das bei Grega anders wäre. Ich lasse mich aber gerne darüber aufklären, dass es Versorgungsunternehmen gibt, die dieses anders handhaben.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten