Mahnungskosten?!

27. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
giga0000
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnungskosten?!

Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig,

es geht um folgendes :

ich habe eine Rechnung geschickt bekommen,
wo stand ich soll 5€ bis 22.02 überweisen.

ich habe dann per Email nachgefragt, warum 5€ und wie es sich zusammensetzt, am 21.2 wurde mir dann geantwortet mit der Erklärung, und ich habe am 21.2 überwiesen.

Jetzt kam Brief mit 2,50 Mahngebühr,
kann doch nicht rechtens sein oder?
Ich darf ja wohl nachfragen, was ich da bezahle …

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von giga0000):
Ich darf ja wohl nachfragen, was ich da bezahle …

Richtig.

Nur hat da vermutlich keine unbekannte Firma ohne irgendwelche vertraglichen Hintergründe eine Rechnung versendet.
Wenn man daraus (z.B. durch nachlesen) selbst hätte erkennen können, um was es geht, wäre man - je nach vertraglicher Vereinbarung - durchaus in Verzug.

Sollte diese Mahnung jedoch erst den Verzug auslösen, wären Mahnkosten nicht durchsetzbar.

Für den Ersatz von Mahnkosten haben die Gerichte die tatsächlichen Mahnkosten als angemessen angesehen, also n der Regel Porto und ein paar Cent pauschal für Papier etc.
Also derzeit irgendwo bei 1 EUR bis 1,50 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Sehe ich das richtig, dass trotz der Rückfrage innerhalb der Zahlungsfrist überwiesen wurde?
(Zahlungsfrist: Bis 22.02; Überwiesen wurde am 21.02 -> da wäre das Geld also am 22.02 beim Empfänger)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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