Mahnwesen

2. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
writerx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnwesen

HiHo an alle und ein Frohes neues Jahr :D

Folgendes ! Ich habe eine Mahnung erhalten in der ich Beiträge von insgesamt 5 Monaten zahlen soll (Datum 31.12.03), d.h. von 08 - 12.03 !

Geht ja auch soweit in Ordnung (Fitnesstudio gebucht, nicht hingegangen, war barzahler), WENN da nicht drüber stehen würde "3. Mahnung". Ich habe vorher keine einzige Mahnung erhalten. Und dann wird die vollständige Zahlung innerhalb von 5 Tagen gefordert. Andernfalls werde man ein "professionelles Inkassobüro oder das zuständige Gericht bemühen".

nun meine Frage: IST DAS ZULÄSSIG ??

5 monate nicht melden, dann dritte mahnung mit DROHUNG und einer Frist von 5 Tagen ???

und das zweite: ist kann ich aufgrund der offensichtlichen und unverhohlenen Drohung gegen meine Person den Vertrag per Sonderkündigungsrecht auflösen ??

Im Vertrag angegebene Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende !! Hieße ich käme aus dem Vertrag erst ende April raus...

Bräuchte aufgrund der oben genannten Frist recht schnell eine (am besten natürlcih mehrere) Antwort(en)...hierfür im Voraus schon einmal BESTEN DANK

und MfG writerx

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
writerx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier noch als Anmerkung:

Die oben genannte Mahnung enthält weder von wem sie verfasst wurde noch eine Unterschrift ! Der Text wurde einfach auf das Briefpapier des Studios gedruckt.

Ist diese folglich überhaupt gültig ??

MfG writerx

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#2
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Also:

Mahnungen sind mit Einführung des neuen Gesetzes "zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" nicht mehr zwingend notwendig.

-> Sie haben keinen Anspruch auf eine Mahnung
-> Sie ist ein "Service"-Schreiben, das somit auch nicht unterschrieben sein muss.
-> Gelschulden sind Bringschulden, sagt man so schön.

Also:
Wenn Sie den Vertrag mit dem Fitnessstudio geschlossen haben, und die Forderungen berechtigt sind, würde ich Ihnen anraten, diese Frist einzuhalten, da Ihnen sonst nur unnötige Mehrkosten entstehen.

-----------------
"Nützliche Infos auch <a href="http://www.steigern-sie-mit.de/html/ebayhilfe.html" target="FAQs">hier"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SilverS
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, zahlen und sofort kündigen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bei vielen Fitnessstudios ist die Kündigungsfrist 1 ganzes Jahr, das ist noch viel schlimmer.
Ich bin da mal vorzeitig rausgekommen, indem mein Arzt mir ein Attest geschrieben hat, daß mir das Training gesundheitlich nicht mehr zuzumuten ist.

-----------------
"gez. SilverS
-Chef-Administrator- "

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